Auf die Bede von Ebern verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan (Casper von Rotenhan) jährlich 21 Gulden, wofür dieser ihm verschiedene Eigengüter zum Lehen aufträgt.
Kaspar von Rotenhan (Caspar vom Rottenhan) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg etliche seiner Güter zu Lehen. Als Erstattung verpfändet ihm der Bischof mit der Bewilligung seines Domkapitels 21 Gulden Zinsen auf die Steuer und Bede von Ebern (Ebern) und dessen Spital. Dies wird am 22. Februar für 400 Gulden abgelöst.