Es wird ein Vertrag zwischen dem Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, Friedrich II. von Brandenburg (Marggraf Friderich Churfurst) und Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel sowie zwischen den Grafen Johann II., Albrecht und Georg von Wertheim (graf Hansen, albrechten vnd Jorgen von Wertheim zu Kitzingen) aufgesetzt. Dieser wird vom Bischof verwahrt. Der Bischof ist nun auch für Wertheim zuständig und hat dadurch den Grafen und den Untertanen Schutz und Schirm zu bieten. Diese sollen ihm und dem Hochstift Würzburg im Gegenzug treu und fleißig dienen. Der Vertrag wird von allen bewilligt und besiegelt.