Tann wird als Stadt erwähnt.
Eschenbach wird als "civitas" erwähnt.
Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Freudenberg das Stadtrecht von Gelnhausen.
Fladungen wird als "civitas" bezeichnet.
Eltmann wird als "civitas" bezeichnet.
Der Ritter Dieter Truchsess von Essleben erhält aus der Lehnsaufgabe Johannes Fuchs an das Hochstift Würzburg ein Viertel des großen und kleinen Zehnten im Dorf Hofheim.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass er Gottfried von Hohenlohe mit einem Teil des Dorfes Heidingsfeld zu Lebzeiten von dessen verstorbenem Bruder Konrad, der dieses Lehen vom Reich inne hatte, belehnt hat.
Lichtenberg wird erstmals urkundlich erwähnt, und zwar unter der Bezeichnung "hus und stat Lichtenberg". Damals ist es im Besitz der sich nach Lauenstein nennenden Linie der Grafen von Orlamünde.