König Karl IV. erlaubt den Grafen von Hohenlohe, Neuenstein zur Stadt zu erheben, eine Mauer, Stock und Galgen zu errichten und einen Wochenmarkt dort abzuhalten. Die Bürger sollen alle Rechte haben, die die Bürger von Metz ("Mentz"), Frankfurt und der anderen Reichsstädte haben.
Herman von Bernheim ist als Vogt von Uffenheim belegt.
Aufgrund eines Bündnisses mit Graf Hermann von Henneberg überlässt der Abt von Fulda diesem 1351 einen Teil der Stadtbede von Hammelburg.
Burkhardt von Seckendorf stiftet ein Spital, in dem sich heute ein Altersheim befindet.
König Karl IV. gebietet dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, die Reichssteuer an den Burggrafen von Nürnberg für neun Jahre im Voraus zu bezahlen.
Rothenburg o. d. Tauber bekommt das Recht, sich einen eigenen Richter zu wählen und das Amt des Schultheißen eigenständig zu besetzen.
Kraft und Anna von Hohenlohe verkaufen Gräfin Irmgard von Nassau ihre Güter, Gülten, Zins und Eigenleute in Königshofen (nicht eindeutig bestimmbar) und weitere Güter für 2300 Pfund Heller.
Nachdem Rothenburg sich aus eigenem Vermögen von der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, nimmt König Karl IV. die Stadt wieder in den unmittelbaren Reichsschutz, befreit sie von aller Schuld wegen getöteter Juden und erlaubt die Wiederaufnahme von Juden (und setzt fest, dass sich ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat kein Jude in der Stadt niederlassen darf). Weiterhin verspricht er, die Stadt nicht mehr zu verpfänden, gegen ihren Willen keine Richter einzusetzen und gibt die Erlaubnis, dass sich Rothenburg mit den Städten Schwabens verbinden darf.
König Karl IV. gebietet der Stadt Schweinfurt, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und seinem Stift für ihren halben Teil, der bislang dem Grafen Johannes von Henneberg als Pfand gehört hatte und von diesem weiterverkauft worden war, huldigen und gehorchen solle.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift gehorsam zu sein, nachdem sie sich bereits Briefen, die der König zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Stadt und Bischof geschrieben hatte, nicht unterwarfen.