Gottfried von Hohenlohe, genannt von Brauneck, und sein Sohn Gottfried verkaufen alle ihre Rechte in Dettelbach, Brück und Schnepfenbach für 1000 Pfund Heller als Mannlehen an den Ritter Johann von Dettelbach. Bedingung soll sein, dass Johanns Sohn, wenn er einen hat, den Erbanspruch vor seinen Töchtern haben soll.
Ludwig der Römer, Markgraf von Brandenburg, weist Ludwig von Hohenlohe an, seinem Bruder Ludwig, Markgraf von Brandenburg, mit der Feste Jagstberg sowie Burg und Stadt Lauda, die von ihnen zu Lehen rühren, zu dienen.
Graf Johann von Henneberg und seine Ehefrau Elisabeth versetzen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift ihre Hälfte von Burg und Stadt Schweinfurt samt der Feste Althaus um 6000 Pfund Heller (15.2.). Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen. In einer Urkunde vom 16.2. wird ein Wiederlösungsrecht vereinbart. Einige Tage später (25.2.) erbitten der Graf und seine Frau die Bestätigung des Geschäfts von König Karl IV. In einer Urkunde vom 3.6.1351 nimmt der Bischof das Althaus auf Bitten der Grafen von dem Geschäft aus.
Burkhardt von Seckendorf stiftet ein Spital, in dem sich heute ein Altersheim befindet.
In Eisfeld gibt es einen Truchsess des Burggrafen Albrecht zu Nürnberg.
König Karl IV. gebietet dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, die Reichssteuer an den Burggrafen von Nürnberg für neun Jahre im Voraus zu bezahlen.
Rothenburg o. d. Tauber bekommt das Recht, sich einen eigenen Richter zu wählen und das Amt des Schultheißen eigenständig zu besetzen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft Hans von Bibra eine Hellergült von Mellrichstadt und überlässt ihm bis zum Wiederkauf das Amt und Haus.
Nachdem Rothenburg sich aus eigenem Vermögen von der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, nimmt König Karl IV. die Stadt wieder in den unmittelbaren Reichsschutz, befreit sie von aller Schuld wegen getöteter Juden und erlaubt die Wiederaufnahme von Juden (und setzt fest, dass sich ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat kein Jude in der Stadt niederlassen darf). Weiterhin verspricht er, die Stadt nicht mehr zu verpfänden, gegen ihren Willen keine Richter einzusetzen und gibt die Erlaubnis, dass sich Rothenburg mit den Städten Schwabens verbinden darf.
König Karl IV. gebietet der Stadt Schweinfurt, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und seinem Stift für ihren halben Teil, der bislang dem Grafen Johannes von Henneberg als Pfand gehört hatte und von diesem weiterverkauft worden war, huldigen und gehorchen solle.