Unter dem Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau werden Stadtordnungen erlassen.
Landgraf Heinrich von Hessen stellt einen Brief darüber aus, dass er mit der Gräfin Elisabeth, geb. Henneberg, von Burggraf Albert von Nürnberg Schmalkalden nebst Zubehör gekauft hat.
Als Ergebnis der erneuten Selbstauslösung aus der Verpfändung verspricht Kaiser Karl IV. die "völlige Unverpfändbarkeit", die von den Kurfürsten und anderen Reichsstädten bekräftigt wird.
Die "gemeynde der burgere rychere und armere der stat zu Wirczburg" muss sämtliche Schlüssel und Schlösser zu den Türmen und Toren der Stadt dem Bischof aushändigen.
Kaiser Karl IV. lädt den Bischof von Bamberg und die Burggrafen von Nürnberg zur Verantwortung wegen der Ansprüche der Gräfin Sophia von Zollern auf Ebermannstadt und Schlüsselfeld, die sich aus dem Erbe von Schlüsselberg ergeben.
Kaiser Karl IV. verbietet, dass ein abgebranntes Haus in Nürnberg wieder aufgebaut wird. Ein Haus an dieser Stelle würde eine Kapelle einer Brandgefahr aussetzen.
Die Bürger von Nürnberg sollen die Zeidelweide im Reichswald bei Nürnberg einlösen.
Weißenburg kann sich aus eigener Kraft aus der Pfandschaft der Burggrafen von Nürnberg freikaufen.
Kaiser Karl IV. gewährt den Reichsstädten Weißenburg und Windsheim, nachdem sie sich selbst aus der Verpfändung frei gekauft haben, Steuererlass auf 20 Jahre.
Die Brüder Engelhart, Konrad und Raben haben ihren dritten Teil an der Feste Hornburg dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft.