Unter dem Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau werden Stadtordnungen erlassen.
Landgraf Heinrich von Hessen stellt einen Brief darüber aus, dass er mit der Gräfin Elisabeth, geb. Henneberg, von Burggraf Albert von Nürnberg Schmalkalden nebst Zubehör gekauft hat.
Als Ergebnis der erneuten Selbstauslösung aus der Verpfändung verspricht Kaiser Karl IV. die "völlige Unverpfändbarkeit", die von den Kurfürsten und anderen Reichsstädten bekräftigt wird.
Die "gemeynde der burgere rychere und armere der stat zu Wirczburg" muss sämtliche Schlüssel und Schlösser zu den Türmen und Toren der Stadt dem Bischof aushändigen.
Der Eichstätter Bischof Berthold von Zollern vertauscht mit den zollerischen Burggrafen von Nürnberg Niederoberbach gegen Kleinabenberg.
Kaiser Karl IV. verbietet, dass ein abgebranntes Haus in Nürnberg wieder aufgebaut wird. Ein Haus an dieser Stelle würde eine Kapelle einer Brandgefahr aussetzen.
Die Bürger von Nürnberg sollen die Zeidelweide im Reichswald bei Nürnberg einlösen.
Kaiser Karl IV. lädt den Bischof von Bamberg und die Burggrafen von Nürnberg zur Verantwortung wegen der Ansprüche der Gräfin Sophia von Zollern auf Ebermannstadt und Schlüsselfeld, die sich aus dem Erbe von Schlüsselberg ergeben.
Kaiser Karl IV. gelobt, die zur Landvogtei Nürnberg gehörende Stadt Weißenburg und die zur Landvogtei Rothenburg gehörende Stadt Windsheim nie mehr zu versetzen.
Kaiser Karl IV. gewährt den Reichsstädten Weißenburg und Windsheim, nachdem sie sich selbst aus der Verpfändung frei gekauft haben, Steuererlass auf 20 Jahre.