Kaiser Karl IV. verleiht dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg das Münzrecht für Bayreuth und Kulmbach. Ferner wird ein schon bestehendes Münzrecht für Lauf und Nürnberg erwähnt.
Die deutschen Könige aus dem Hause Luxemburg sind als Könige von Böhmen Stadtherren von Erlangen.
Karl IV. erlaubt seinem Sohn Wenzel das Reichsdorf, welches seit über 20 Jahren im Pfandbesitz des Hochstifts Würzburgs war, für die Krone von Böhmen einzulösen.
Kaiser Karl IV. gibt dem Burggrafen Friedrich V. und Margaretha, der Tochter von Burggraf Albrecht, den Markt Altdorf zu Lehen.
Die Burggrafen Albrecht und Friedrich von Nürnberg belehnen die Vögte von Weida mit Hof und dem Regnitzland.
Das Leibgedinge von Katharina von Weida umfasst die Hälfte von Hof und dem umliegenden Land.
Die Vögte von Weida verpfänden dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg die Hälfte von Hof und dem Regnitzland.
Ritter Albrecht Förtsch von Thurnau bestätigt die Dreiteilung des Henneberger Erbes. Weiterhin bezeugt er, dass Umerstadt zu Heldburg und nicht zu Coburg gehört.
Nach dem Tode Ludwigs V. fiel dessen Anteil an Rothenburg und Gemünden an Stephan II.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gibt seine Einwilligung zum Verkauf von Burg und Stadt Möckmühl durch Kraft und Anna von Hohenlohe und deren Sohn Kraft an Engelhard von Hirschhorn. Da beides vom Hochstift Würzburg zu Lehen geht, gibt er die Besitzungen gleichzeitig Engelhard zu Lehen.