Kaiser Karl IV. verleiht dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg das Münzrecht für Bayreuth und Kulmbach. Ferner wird ein schon bestehendes Münzrecht für Lauf und Nürnberg erwähnt.
Die deutschen Könige aus dem Hause Luxemburg sind als Könige von Böhmen Stadtherren von Erlangen.
Da Kaiser Karl IV. nicht die Mittel hat, die Stadt wieder auszulösen, bringt der Rat der Stadt die Summe auf, wenigstens die hennebergische Hälfte aus der Pfandschaft zu lösen (3000 Pfund Heller gehen an die Gräfinwitwe Elisabeth von Henneberg).
Die "Großen Privilegien" beinhalten, dass die Steuer an das Reich nicht erhöht werden darf, die Steuer in der Stadt hingegen schon.
Damit Schweinfurt auch die Würzburger Hälfte des Pfandes bezahlen kann, befreit Kaiser Karl IV. die Stadt für 20 Jahre von der Reichssteuer.
Die Burggrafen Albrecht und Friedrich von Nürnberg belehnen die Vögte von Weida mit Hof und dem Regnitzland.
Das Leibgedinge von Katharina von Weida umfasst die Hälfte von Hof und dem umliegenden Land.
Ritter Albrecht Förtsch von Thurnau bestätigt die Dreiteilung des Henneberger Erbes. Weiterhin bezeugt er, dass Umerstadt zu Heldburg und nicht zu Coburg gehört.
Nach dem Tode Ludwigs V. fiel dessen Anteil an Rothenburg und Gemünden an Stephan II.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gibt seine Einwilligung zum Verkauf von Burg und Stadt Möckmühl durch Kraft und Anna von Hohenlohe und deren Sohn Kraft an Engelhard von Hirschhorn. Da beides vom Hochstift Würzburg zu Lehen geht, gibt er die Besitzungen gleichzeitig Engelhard zu Lehen.