Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verpfändet Gottfried von Rieneck, Domherr und Probst zu Neumünster, das Amt Karlstadt und das Schloss Karlburg.
Es wird ein Würzburger Amtmann zu Haßfurt genannt: der Edelknecht Kunz Fuchs von Haßfurt.
Bayreuth wird als Pfand des Burggrafen Friedrichs V. von Nürnberg eingesetzt, für den Fall, dass dieser bei Nichtzustandekommen der Ehe seines Sohnes mit der Tochter Kaiser Karls IV. diesem nicht 100000 Gulden zahlt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg überträgt seiner Tochter Katharina und Sigismund, dem Sohn Kaiser Karls IV., bei deren Verlobung unter anderem Einkünfte aus Baiersdorf. Von Kaiser Karl erhalten die beiden unter anderem Einkünfte aus Hilpoltstein und Pegnitz.
Kaiser Karl IV. verabredet mit Burggraf Friedrich V. von Nürnberg ein Ehebündnis zwischen ihren in den nächsten fünf Jahren zu erhoffenden Kindern. Dabei teilen sie den beiden bereits Einkünfte unter anderem in den Orten Eschenbach, Velden (Kaiser Karl), Wunsiedel und Weißenstadt (Burggraf) zu.
Dietrich von Bibra verkauft dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechts u.a. die Stadt und das Gericht Fladungen und den Zehnten in Mellrichstadt samt dem Vorwerk und dem Hof daselbst um 10220 Pfund Heller. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Das Hochstift Würzburg kauft Fladungen zurück.
Landgraf Heinrich von Hessen und die Grafen Heinrich und Berthold errichten einen Burgfrieden zu Schmalkalden und Scharfenberg.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg stiftet einen Vergleich zwischen Stift und Stadt Ansbach.
Götz von Hohenlohe verschreibt seiner Frau Anna als Widerlegung und Heimsteuer 10000 Pfund Heller auf Stadt und Feste Haltenbergstetten.