Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verpfändet Gottfried von Rieneck, Domherr und Probst zu Neumünster, das Amt Karlstadt und das Schloss Karlburg.
Bayreuth wird als Pfand des Burggrafen Friedrichs V. von Nürnberg eingesetzt, für den Fall, dass dieser bei Nichtzustandekommen der Ehe seines Sohnes mit der Tochter Kaiser Karls IV. diesem nicht 100000 Gulden zahlt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg überträgt seiner Tochter Katharina und Sigismund, dem Sohn Kaiser Karls IV., bei deren Verlobung unter anderem Einkünfte aus Baiersdorf. Von Kaiser Karl erhalten die beiden unter anderem Einkünfte aus Hilpoltstein und Pegnitz.
Kaiser Karl IV. verabredet mit Burggraf Friedrich V. von Nürnberg ein Ehebündnis zwischen ihren in den nächsten fünf Jahren zu erhoffenden Kindern. Dabei teilen sie den beiden bereits Einkünfte unter anderem in den Orten Eschenbach, Velden (Kaiser Karl), Wunsiedel und Weißenstadt (Burggraf) zu.
In einem "Weistum über den Salzforst" werden unter anderem Rechte und Regelungen zur gewerblichen Nutzung des Waldes bei Bischofsheim bestätigt. Ein "Dieczels von Griezchey" wird in dem Weistum als Vogt von Bischofsheim genannt.
Dietrich von Bibra verkauft dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechts u.a. die Stadt und das Gericht Fladungen und den Zehnten in Mellrichstadt samt dem Vorwerk und dem Hof daselbst um 10220 Pfund Heller. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Landgraf Heinrich von Hessen und die Grafen Heinrich und Berthold errichten einen Burgfrieden zu Schmalkalden und Scharfenberg.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg stiftet einen Vergleich zwischen Stift und Stadt Ansbach.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt den zwei Tage zuvor erfolgten Verkauf des Zehnten in Arnstein an den Würzburger Domherrn Albrecht von Hesseburg.
Götz von Hohenlohe verschreibt seiner Frau Anna als Widerlegung und Heimsteuer 10000 Pfund Heller auf Stadt und Feste Haltenbergstetten.