Ritter Wilhelm von Bebenburg verpfändet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg seine Veste Bebenberg, samt Gammesfeld und Eibelstadt.
Der Landrichter von Rothenburg, Walter von Hehenriet, setzt den Ritter Konrad von Gattenhofen in Nutzgewähr der Stadt Uffenheim und der Festung Gailnau.
Münchberg ist dem Fürstentum Kulmbach-Bayreuth zugehörig.
König Wenzel verleiht einen Sonderzoll zum Mauerbau.
Die Herzöge von Bayern, Stephan III., Friedrich (der Weise) und Johann II. schlagen auf ihre dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bereits verpfändeten zwei Teile von Gemünden und Rothenfels eine weitere Schuld von 6000 Gulden.
König Wenzel verleiht dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg den böhmischen Teil von Münchberg als Reichslehen.
Den dritten Teil von Kitzingen kann der Würzburger Fürstbischof Gerhard von Schwarzburg von den Edlen von Schwaigerer um 12000 Pfund Heller pfandweise erwerben.
1381 versetzt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Stadt und Gericht Fladungen sowie 449 Gulden von der Bede zu Fladungen dem Würzburger Kanoniker Giso v. d. Tann, dessen Bruder Friedrich und deren Neffen Heinrich und Friedrich.
König Wenzel von Böhmen, der Stadtherr von Mainbernheim, gebietet, den Ort mit Gräben und Mauern zu befestigen und verleiht ihm einen Wochenmarkt.
Am 30. November 1382 zieht der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Ebern zu Leistungen heran: er verträgt sich unter Zustimmung des Domkapitels mit den Bürgern Eberns dahingehend, dass sie zur Minderung seiner Verschuldung 9500 Pfund Heller Würzburger Währung beisteuern. 3000 Pfund sollten sie am 22. Februar 1383 in bar zahlen, 3000 Pfund sind zur Zinstilgung bestimmt. Die übrigen 3500 sollen sie in den nächsten fünf Jahren ab Martini 1383 an die Ritter Heinrich und Hans von Lichtenstein, bischöfliche Amtleute zu Seßlach, an Ritter Hans von Waldenfels, bischöflichen Amtsmann zu Ebern, und an den Sohn des verstorbenen Dietz Marschalk zahlen. Sollte Bischof Gerhard unterdessen die Forderungen der drei Adeligen ablösen können, so solle die Zahlung der Stadt Ebern an Bischof und Hochstift erfolgen. Dafür sollen die Bürger ab 11. November 1383 über fünf Jahre frei von jeder Steuer und Bede bleiben. Die gleiche Summe hatte die Stadt Seßlach aufzubringen.