Prichsenstadt wird vom Burggrafen von Nürnberg an Erckinger von Seinsheim verpfändet.
Burggraf Johann setzt Dietrich von Heidingsfeld zur Tilgung seiner Schuld als Amtmann in Kitzingen ein.
Burggraf Johann von Nürnberg verschreibt Elsen von Sluckenhofen ein Leibgeding auf den Zins und das Ungeld der Stadt Neustadt an der Aisch.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein übergibt Hans Zobel den hochstiftischen Teil von Burg, Stadt und Amt Kitzingen amtmannsweise wegen einer Schuld von 400 fl.
Arnstein, Thüngen, Aschfeld und "die übrigen Dörfer" werden um 8000 fl vom Domkapitel Würzburg an Eberhard von Thüngen verpfändet.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein teilt den Bürgern von Gerolzhofen mit, dass er die halbe Stadt um 4000 Gulden an Apel von Stutterheim verpfändet hat.
Bischof Johann von Brunn schuldet laut Lorenz Fries Karl von Thüngen 2600 Gulden. Als er diese nicht zurückzahlen kann, kommt Graf Wilhelm I. von Henneberg dafür auf, wofür Bischof Johann ihm die Stadt Arnstein verpfändet.
Laut Lorenz Fries zahlt Apel von Stutterheim Hans von Kronberg die Hälfte der Verpfändungssumme an Gerolzhofen in Höhe von 4000 Gulden und erhält dafür vom Würzburger Bischof die Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben.
Laut Lorenz Fries bestätigen Apel von Stutterheim und Hans von Kronberg, denen jeweils die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben ist, dem Würzburger Bischof den Erhalt der Einnahmen aus Landsteuer und Bede.
Nachdem der König von Böhmen Heidingsfeld und Mainbernheim an den Burggraf Johann von Nürnberg für 4100 Gulden verpfändet hatte, lösten sich die Städte selbst wieder aus. Laut Lorenz Fries wurde ihnen die dafür notwendige Geldsumme von Wilhelm und Hildbrand von Thüngen vorgestreckt. Vermittelt hat diese Auslösung Bischof Johann von Brunn, weil er hoffte, die beiden Städte an sich bringen zu können. Er stellte den von Thüngen in Aussicht, diese Geldsumme in Höhe von 4100 Gulden zu bezahlen, jedoch konnte er die Summe nicht aufbringen.