Prichsenstadt wird vom Burggrafen von Nürnberg an Erckinger von Seinsheim verpfändet.
Die Stadt Crailsheim gelobt dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg, einen mit seiner Bewilligung verkauften Zins zurückzulösen.
Burggraf Johann verpfändet Kissingen solange an Dietrich von Heidingsfeld, bis er diesem seine Schulden wahlweise aus Einkünften in Rothenburg, Schweinfurt oder Gerolzhofen bezahlt hat.
Burggraf Johann von Nürnberg überlässt den Gebrüdern Kaspar und Balthasar von Waldenfels die Stadt Münchberg amtmannsweise.
Burggraf Johann setzt Dietrich von Heidingsfeld zur Tilgung seiner Schuld als Amtmann in Kitzingen ein.
Arnstein, Thüngen, Aschfeld und "die übrigen Dörfer" werden um 8000 fl vom Domkapitel Würzburg an Eberhard von Thüngen verpfändet.
Apel von Stutterheim bekennt, dass Bischof Johann von Würzburg und sein Kapitel ihm 4000 Gulden auf die Stadt und das Gericht Gerolzhofen verpfändet hat.
Laut Lorenz Fries zahlt Apel von Stutterheim Hans von Kronberg die Hälfte der Verpfändungssumme an Gerolzhofen in Höhe von 4000 Gulden und erhält dafür vom Würzburger Bischof die Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben.
Laut Lorenz Fries bestätigen Apel von Stutterheim und Hans von Kronberg, denen jeweils die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben ist, dem Würzburger Bischof den Erhalt der Einnahmen aus Landsteuer und Bede.
Nachdem der König von Böhmen Heidingsfeld und Mainbernheim an den Burggraf Johann von Nürnberg für 4100 Gulden verpfändet hatte, lösten sich die Städte selbst wieder aus. Laut Lorenz Fries wurde ihnen die dafür notwendige Geldsumme von Wilhelm und Hildbrand von Thüngen vorgestreckt. Vermittelt hat diese Auslösung Bischof Johann von Brunn, weil er hoffte, die beiden Städte an sich bringen zu können. Er stellte den von Thüngen in Aussicht, diese Geldsumme in Höhe von 4100 Gulden zu bezahlen, jedoch konnte er die Summe nicht aufbringen.