Der Markgraf Wilhelm von Meißen erhebt den Ort zum Markt.
Burggraf Johann von Nürnberg verschreibt Elsen von Sluckenhofen ein Leibgeding auf den Zins und das Ungeld der Stadt Neustadt an der Aisch.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein übergibt Hans Zobel den hochstiftischen Teil von Burg, Stadt und Amt Kitzingen amtmannsweise wegen einer Schuld von 400 fl.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein teilt den Bürgern von Gerolzhofen mit, dass er die halbe Stadt um 4000 Gulden an Apel von Stutterheim verpfändet hat.
Johann von Kronberg und seine Gemahlin Kunigunda von Obernstein bestätigen, dass sie von Bischof Johann von Würzburg die Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen für 4000 Gulden pfandweise auf Wiederlösung empfangen haben.
Bischof Johann von Brunn schuldet laut Lorenz Fries Karl von Thüngen 2600 Gulden. Als er diese nicht zurückzahlen kann, kommt Graf Wilhelm I. von Henneberg dafür auf, wofür Bischof Johann ihm die Stadt Arnstein verpfändet.
König Wenzel gestattet seinem Schwager, dem Burggrafen Johann von Nürnberg, den durch seine Gemahlin versetzten Ort Prichsenstadt einzulösen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erneuert die Lehen von Frau Margareth Possen, Witwe von Ulrich Possen, in Windsbach.
Der erwählte Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt 1412 der Stadt Haßfurt eine vierjährige Steuer- und Bedebefreiung; im Gegenzug hatte die Stadt 2000 Gulden bischöflicher Schulden bei Ritter Dietrich Fuchs getilgt. Laut Lorenz Fries wurden Dietrich Fuchs diese Schulden in zwei Raten gezahlt: 1000 Gulden am 22.2.1412 und die andere Hälfte am 22.2.1413.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt den Städten Ebern und Seßlach, dass sie dem Hochstift gegenüber die Erbhuldigung geleistet haben, unbeschadet der Tatsache, dass sie an die Baunacher Ritterschaft verpfändet sind.