Burggraf Johann setzt Dietrich von Heidingsfeld zur Tilgung seiner Schuld als Amtmann in Kitzingen ein.
Arnstein, Thüngen, Aschfeld und "die übrigen Dörfer" werden um 8000 fl vom Domkapitel Würzburg an Eberhard von Thüngen verpfändet.
Bischof Johann von Brunn schuldet laut Lorenz Fries Karl von Thüngen 2600 Gulden. Als er diese nicht zurückzahlen kann, kommt Graf Wilhelm I. von Henneberg dafür auf, wofür Bischof Johann ihm die Stadt Arnstein verpfändet.
Laut Lorenz Fries zahlt Apel von Stutterheim Hans von Kronberg die Hälfte der Verpfändungssumme an Gerolzhofen in Höhe von 4000 Gulden und erhält dafür vom Würzburger Bischof die Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben.
Laut Lorenz Fries bestätigen Apel von Stutterheim und Hans von Kronberg, denen jeweils die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben ist, dem Würzburger Bischof den Erhalt der Einnahmen aus Landsteuer und Bede.
Nachdem der König von Böhmen Heidingsfeld und Mainbernheim an den Burggraf Johann von Nürnberg für 4100 Gulden verpfändet hatte, lösten sich die Städte selbst wieder aus. Laut Lorenz Fries wurde ihnen die dafür notwendige Geldsumme von Wilhelm und Hildbrand von Thüngen vorgestreckt. Vermittelt hat diese Auslösung Bischof Johann von Brunn, weil er hoffte, die beiden Städte an sich bringen zu können. Er stellte den von Thüngen in Aussicht, diese Geldsumme in Höhe von 4100 Gulden zu bezahlen, jedoch konnte er die Summe nicht aufbringen.
Burggraf Johann III. von Nürnberg verpfändet Hohenberg, Wunsidel, Arzberg und Schönbrunn an die Ritter von Feilitzsch, von Wildenstein und Sack.
Graf Johann von Wertheim erhält Burg und Stadt Grünsfeld von Graf Thomas von Rieneck.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn belehnt Johann von Wertheim mit dem Kammeramt seines Hochstifts. Dazu gehören u.a. Burg und Stadt Freudenberg.
Andreas und Wilhelm Vogt von Rieneck, verkaufen Heinz Rüde, seiner Ehefrau Anna von Thüngen und den Vettern Balthasar und Siegmund von Thüngen für 7000 Gulden die Hälfte von Schloss und Amt Rothenfels und setzen dafür näher ausgeführte Bedingungen.