Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigte die Freiheiten bezüglich eines Sees und der Mainmühlen, die die Stadt Haßfurt bereits vom Würzburger Bischof Johann II. von Brunn erhalten hatte.
Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg befiehlt seine Zöllner und Amtleute den Metzgern und Bäckern in Iphofen den Ankauf von Vieh und Getreide zollfrei zu gestatten.
Bischof Johann von Eichstätt verbietet den Juden das Zinsnehmen. (Quelle unklar: Entweder Jahreszahl falsch oder Herrscher. Bischof Johann III. regierte erst ab 1445)
Unter Vorbehalt der ewigen Wiedereinlösung und der Erbhuldigung gegenüber jedem neugewählten Würzburger Bischof wird Kitzingen an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach verpfändet.
Die Existenz eines Spitals vor der Spitalgründung des Markgrafen Johann, wohl außerhalb der Mauer im Bereich des sogenannten "Inneren Spitalhofes" gelegen, erschließt sich aus der Gotteshausrechnung, wonach Steine vom "alten Spietall herein zufuren" sind.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. von Limpurg verpflichtet sich, die Pfarrei Haßfurt nur an Domherren zu verleihen, da das Domkapitel verschiedene Einkünfte für das Hochstift versetzt hat.
Laut Lorenz Fries verpfändet Bischof Gottfried von Limpurg das Iphofener Ungeld an Weiprecht von Crailsheim.
Nach den Wettinern (von Meißen) war der Herzog Wilhelm III. von Sachsen aufgrund der Altenburger Teilung Regent der Pflege Coburg.
Graf Heinrich zu Henneberg fordert die Stadt Römhild auf, nicht feindlich gegen ihn zu handeln, da seine Erbansprüche nach dem Tod seines Vaters und seines Bruders rechtlich legitimiert sind und somit auch rechtlich ausgetragen werden sollen. Er befindet sich im Zwist mit der Witwe seines Bruders, Gräfin Katharina von Häynaü (Hanau).
Laut Lorenz Fries verschreibt Bischof Gottfried von Limpurg Eberhart von Eberstein jährlich 30 Gulden auf die Stadt Fladungen.