Die Stadtordnung zeigt eine relative Freiheit gegenüber dem Landesherrn.
Der Graf von Henneberg stiftet das Römhilder Kollegiatstift.
Die Hälfte von Ebenhausen ist vom Hochstift Würzburg den Herren von Schwarzenberg verpfändet, offenbar zu Lebzeiten Hermann von Schwarzenbergs.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg gestattet, bestätigt durch König Friedrich III., zwei weitere Jahrmärkte am Samstag Invocavit und am St. Georgstag abzuhalten. Dieses Privileg bekräftigt aber nur einen längst bestehenden Zustand.
Die Seinsheimer erwerben den restlichen Teil von Marktbreit um 780 Gulden.
In Schleusingen ist ein "oberster" Schulmeister nachweisbar. Dieser bekommt acht Denare, wenn er beim Jahrtag der Grafenbrüder Wilhelm, Johann und Berthold von Henneberg anwesend ist.
König Ladislaus Postumus von Böhmen gibt Stadt und Burg Wertheim mit Ausnahme des Voigtshofes als Lehen an Graf Georg von Wertheim.
Der Würzburger Bischof verschreibt Sitig von der Kere laut Lorenz Fries die Bede zu Dettelbach und Eisenheim für 2000 Gulden. Die Einnahmen aus der Bede belaufen sich auf jährlich 100 Gulden.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg gibt Burg und Stadt Freudenberg Graf Johann von Wertheim zu Lehen.
Nachdem Stadt und Amt Gerolzhofen im Jahr 1401 für 9800 Gulden an Wilhelm von Thüngen verpfändet worden war und diese Summe bis auf 2000 Gulden eingelöst wurde, verschreibt der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries diese restliche Verpfändungssumme an Wilhelms Schwiegersohn, Hans von Schaumberg.