Das Domkapitel erlässt eine neue Gemeindeordnung. In dieser wird der äußere Rat als bürgerliche Vertretung, mit vom Domkapitel ernannten Bürgern, den zwei Bürgermeistern, dem Schultheiß und der nicht näher bezeichnete Zahl von Stadträten zugerechnet.
Kaiser Friedrich III. gewährt auf Bitten des Mainzer Erzbischofs einen Jahrmarkt "zu Dhuren", das "dem stift Mentz zugehort".
Kaiser Friedrich III. erteilt auf Bitten des Mainzer Erzbischofs Adolfs II. von Nassau Privilegien für zwei Jahrmärkte "zu Brotselden", "so im und dem stifft Mentz zugehorten".
Die Stadt wird von den Grafen von Rieneck eingelöst.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg gewährt der Stadt Schwarzach zwei neue Jahrmärkte, einen auf Visitatio Marie (2. Juli) und einen auf Judica (2. Sonntag vor Ostern).
Der Bischof von Würzburg, Rudolf II. von Scherenberg, gibt Burg und Stadt Freudenberg Graf Johann von Wertheim zu Lehen.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof die jährlichen 200 Gulden an der Bede in Hassfurt, die er zuvor Graf Thomas von Rieneck verschrieben hatte, den Herren von Bickenbach.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries Konrad von Bickenbach (dem Jüngeren) jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt als Leibgeding.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries Agnes von Bickenbach jährlich 125 Gulden an der Bede in Hassfurt als Leibgeding.
In einem Vertrag mit Markgraf Albrecht verpflichtet sich die Stadt zur Leistung eines jährlichen Steuerbetrags von 500 Gulden an die herrschaftliche Kammer und zur Zahlung von jährlich 200 Gulden Stadtzins an das herrschafltiche Kastenamt, woraus sich eine Gesamtbelastung pro Jahr von 700 Gulden ergab. Obwohl die Vereinbarung zunächst auf zehn Jahre befristet ist, behält sie bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit.