Da die Brücke über den Main bei Eltmann häufig Schaden nahm, schenkt der Würzburger Bischof der Stadt Eltmann laut Lorenz Fries ein Wörth im Main, damit hierdurch die Brücke repariert und in Stand gehalten wird.
Der Erzbischof von Mainz erlässt eine Ungeldordnung für Miltenberg.
Der Burggraf von Nürnberg belagert die Stadt mit dem Bischof von Würzburg 45 Tage, bis ein reichsstädtisch nürnbergisches Kontingent der Stadt zur Hilfe kommt.
Da der Stadt Nürnberg die Verpflichtung des Schutzes und der weite Weg zu ihrem Pfandort Mainbernheim zu große Belastungen auferlegen, verschreibt sie Mainbernheim an Burian von Guttenstein.
Der Würzburger Bischof verschreibt Oswald Zoller von Bamberg laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
In Aub gab es einst zwei Schultheißen und zwei Gerichtsorte. Am 12. Februar 1488 einigen sich laut Lorenz Fries Philipp von Weinsberg, Klaus Zobel von Giebelstadt und Georg Truchseß von Baldersheim, die Inhaber des Ortes, auf einen Schultheißen und ein Gericht für den ganzen Ort.
Die älteste Stadtordnung von Bischofsheim fixiert das Recht des Bischofs, einen Schultheißen nach seinem Gutdünken ein- und abzusetzen, der die bischöflichen Rechte gegnüber den Einwohnern der Stadt wahrnehmen sollte. Der Rat bestand aus zwölf auf Lebenszeit bestellten Ratsschöffen. Wenn ein Schöffe starb, schlug der Rat zwei Gemeindemitglieder vor, die als Ersatz in Frage kamen, von denen der bischöfliche Amtmann einen auswählte. Doch hatte er auch das Recht, andere als die Vorgeschlagenen zu Schöffen zu machen.
Fladungen und Bischofsheim erhalten eine Stadtordnung ("Weistum").
Laut Lorenz Fries verschriebt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Apel von Lichtenstein jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Ebern, was mit insgesamt 800 Gulden wieder einzulösen ist.
Laut Lorenz Fries lieh sich der Würzburger Bischof von Heinrich Link zu Schwabach 1000 Gulden und verschreibt ihm dafür jährlich an Petri Cathedra 50 Gulden an den Steuereinnahmen in Iphofen.