Die Fürstbischöfe von Würzburg bemühen sich, das Gewerbe der umliegenden Dörfer nach Schlüsselfeld bringen.
Wassertrüdingen ist Im Besitz der Burggrafen von Nürnberg bzw. der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
Alle Bürger Wertheims sind leibeigen, aber in gelinder Form. Sie können beim Wegzug mit einem kleinem Geldbetrag völlige Freiheit erlangen.
Die gemeinsame Landesherrschaft über das Freigericht Wilmundsheim üben Hanau und Mainz aus.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gewährt zwei Jahrmarktsprivilegien. Jeden Mittwoch soll in der Veste ein offener Pferdemarkt stattfinden. Zoll sollen nur diejenigen bezahlen, die dort auch tatsächlich Kaufgeschäfte abschließen.
König Maximilian I. belehnt die Herren von Haunau und das Erzstift Mainz mit dem Freigericht.
Die Herren von Bibra und Thüngen verkaufen Mainbernheim an Landgraf Wilhelm von Hessen, von dem es Markgraf Casimir im gleichen Jahr erwirbt.
König Wladislaw erhöht die Pfandsumme auf Heidingsfeld und Mainbernheim von bisher 3100 Gulden um 6000 Schock Prager Groschen. Das entspricht 19000 Gulden. Er versichert zudem, keine Auslösung vorzunehmen, solange ein ehelich geborener Guttenstein lebe.
Bischof Lorenz von Bibra verträgt die Stadt Volkach, die Kartause und das Dorf Astheim nach Streitigkeiten um die Nutzung der örtlichen Gewässer. Die Streitigkeiten sollten aber noch weiter anhalten.
Ludwigsstadt geht an die Grafen Hoyer von Mansfeld und an Ritter Heinrich von Thüna über.