Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gewährt den Bürgern Neustadts das Recht, eine Walkmühle oberhalb der Stadt an der Saale zu bauen. Dafür muss sie dem Bischof und seinen Nachfolgern eine jährliche Abgabe (Zinslehen) in die Neustädter Kellerei leisten.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra verleiht Landgraf Johann von Leuchtenberg Schloss, Stadt und Amt Grünsfeld mit Zugehörungen.
Laut Lorenz Fries erlaubt der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra Ebern, eine Mühle neben der Badestube an der Baunach unter der Bedingung zu errichten, dass es keine Mahlmühle sei.
Der Würzburger Bischof leiht Christoph von Guttenstein 6000 Gulden zur Rückzahlung bis 1514 und lässt sich dafür mit Zustimmung des böhmischen Königs Sicherheiten auf die Stadt Heidingsfeld einräumen.
Laut Lorenz Fries verkauft Ritter Ewald von Lichtenstein dem Würzburger Bischof Lorenz von Bibra u.a. den Zehnten zu Ebern.
Erzbischof Berthold von Henneberg konnte die Herrschaft Klingenberg dem Kurstaat integrieren, als das Haus Bickenbach im Mannesstamm ausstarb.
Der Ort wird Nürnberg eingegliedert.
Im Landshuter Erbfolgekrieg wird Altdorf von Nürnberg erobert und im Kölner Frieden der Reichsstadt zugesprochen.
Betzenstein gehört zur Reichsstadt Nürnberg.
Linhard von Rosenberg erhält das Dorf Neubrunn vom Würzburger Bischof zu Lehen.