Die Grafen von Rieneck müssen die von den Herren von Grumbach geerbte Zent vom Hochstift Würzburg zu Lehen nehmen.
Der Stadtschultheiß ist als Vorsteher der Stadt ein landesherrlicher Amtsträger.
Poppo, der einzige Erbe des Grafen Hermann von Henneberg, unterstellt Kissingen dem Schutz des Würzburger Bischofs.
Konrad IV. von Trimberg verzichtet in einem Vergleich von 1292 auf Stadt und Amt Arnstein, das er seit 1279 besessen hatte.
Laut Lorenz Fries vermachte Konrad II. von Trimberg zusammen mit seiner Frau Adelheid seine Herrschaft Trimberg mit ihren Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein, dem Hochstift Würzburg unter Bischof Berthold von Sternberg und ging selbst ins Kloster.
Zu unbekannter Zeit übertrug Hermann I. Kissingen seinem Sohn Poppo VIII. zu freier Verfügung, wie dieser in einer von ihm selbst ausgestellten Urkunde von 1279 kundtat, in welcher er Kissingen "oppidum nostrum" nennt.
Das Geschlecht der Dornberger, der Vögte, stirbt in männlicher Linie aus und der Besitz wird unter den Grafen von Oettingen und den Heideckern, den Ehemännern der Dornberger Töchter, aufgeteilt.
Im Wiener Schiedsspruch schlichtet König Rudolf von Habsburg den Streit zwischen den Limpurgern und der Stadt zugunsten der Stadt.
Der Bischof von Würzburg verkauft Burgbernheim ("Bernheim") an Burggraf Friedrich von Nürnberg. Sollte der Würzburger Bischof die beiden Dörfer in den folgenden zwölf Jahren nicht wieder einlösen, sollten sie des Burggrafen Eigen bleiben.
Entsprechend dem Ziel habsburgischer Reichspolitik, ehemaliges Reichsgut zurückzuerwerben, kauft König Rudolph vom Abt von Ebrach alle Güter, Untertanen und Rechte, die dieser in Schwabach besessen hat, um 750 Pfund Heller. Vom Kauf ausgenommen sind die Pfarrkirche mit ihren Einkünften, dem Widemhof und den Zehnten sowie der Mönchshof.