Ein Vogt zu Wallberg bzw. Eltmann wird in zwei Würzburger Urkunden genannt.
Der Stadtschultheiß ist als Vorsteher der Stadt ein landesherrlicher Amtsträger.
Poppo, der einzige Erbe des Grafen Hermann von Henneberg, unterstellt Kissingen dem Schutz des Würzburger Bischofs.
Konrad IV. von Trimberg verzichtet in einem Vergleich von 1292 auf Stadt und Amt Arnstein, das er seit 1279 besessen hatte.
Laut Lorenz Fries vermachte Konrad II. von Trimberg zusammen mit seiner Frau Adelheid seine Herrschaft Trimberg mit ihren Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein, dem Hochstift Würzburg unter Bischof Berthold von Sternberg und ging selbst ins Kloster.
Zu unbekannter Zeit übertrug Hermann I. Kissingen seinem Sohn Poppo VIII. zu freier Verfügung, wie dieser in einer von ihm selbst ausgestellten Urkunde von 1279 kundtat, in welcher er Kissingen "oppidum nostrum" nennt.
Das Geschlecht der Dornberger, der Vögte, stirbt in männlicher Linie aus und der Besitz wird unter den Grafen von Oettingen und den Heideckern, den Ehemännern der Dornberger Töchter, aufgeteilt.
Im Wiener Schiedsspruch schlichtet König Rudolf von Habsburg den Streit zwischen den Limpurgern und der Stadt zugunsten der Stadt.
"Albertus Aduocatus de Paieruth" war erster nachweisbarer Vogt bzw. "advocatus" der Stadt.
Nach der Teilung der Grafschaft übernehmen in der Folgezeit die Ebersteiner, die Hohenlohe, die Schlüsselberg und die Vaihinger das Wertheimer Erbe.