König Heinrich VII. verleiht Brückenau auf Bitten des Fuldaer Abtes Heinrich V. von Weilnau die Rechte der Stadt Schweinfurt. Als fuldischer Ort wird Brückenau Sitz von vier Burggütern zum Schutz der Brücke über die Sinn.
Eisfeld erhält durch Berthold VII. von Henneberg das Stadtrecht.
Willebrief des Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt über das an Wasungen erteilte Schweinfurter Stadtrecht.
Die Herren von Oettingen verfallen der Reichsacht. Crailsheim kommt daher in den Besitz der Grafen von Hohenlohe.
König Heinrich VII. befiehlt dem Bischof von Würzburg, Andreas von Gundelfingen, dem Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen die Vogtei Königshofen im Grabfeld als Lehen zu übertragen, die diesem von Graf Poppo von Henneberg ledig wurde.
Ulrich von Hanau und seine Ehefrau Agnes verkaufen dem Kloster Schlüchtern u.a. ein Steinhaus mit Kapelle in Schlüchtern.
Der Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt bewilligt die Verpfändung von Reichsgütern, darunter Uffenheim, an Albert von Hohenlohe.
König Heinrich VII. bestätigt die Abtretung des Dorfes Ornbau ("villa Armbour") und der Stadt Herrieden an das Hochstift Eichstätt.
Betzenstein befindet sich im Besitz des reichsfreien Geschlechts der Schlüsselberger, halb als Lehen der Bamberger Bischöfe (die andere Hälfte ist Eigenbesitz der Schlüsselberger).
Die Braunecker erscheinen erstmals begütert in Marktbreit.