Kaiser Ludwig IV. bestätigt Graf Berthold VII. von Henneberg "das Land, castrum et opidum Kunigesberch".
Für den erheblich älteren Teil der Stadt gibt es Ausbaumaßnahmen von Graf Poppo VIII. von Henneberg.
Ein urkundlich erwähnter "advocatus" fungiert wie der Stadtschultheiß als ein landesherrlicher Amtsträger.
Graf Rudolf von Wertheim, Domherr in Würzburg, erhält von seinem Bruder Graf Rudolf von Wertheim verschiedene Rechte für seinen Verzicht auf sein Erbe: Darunter sind ein Weinberg "zu Wertheim", ein Leibgeding von der Stadt Wertheim am Martinstag, das Geleit von und nach Wertheim zusammen mit seinem Bruder sowie die Mitbestimmung bei der Besetzung der Amtsleute der Stadt und bei einer Verpfändung.
Die Brüder Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihre Güter untereinander auf. Dabei erhält Ludwig unter anderem drei Viertel Uffenheims.
Die Brüder Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihren Besitz u.a. in Markbreit. Dabei erhält Ludwig alle Rechte an Markbreit.
Graf Johann von Ziegenhain und seine Schwester Hedwig von Eberstein einerseits und Gottfried von Hohenlohe, seine Ehefrau Elisabeth und deren Schwester Künne andererseits einigen sich über die Verteilung des Erbes des Grafen Poppo von Eberstein. Demnach sollen die von Hohenlohe halb Krautheim erhalten, Hedwig dafür u.a. Widdern.
Die Herrschaft des Mainzer Erzbischofs wird lockerer, geht aber nie ganz verloren.
Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen verbrieft Eisfeld und Hildburghausen alle Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die auch seine Stadt Coburg inne hat.
Graf Ludwig von Oettingen quittiert dem Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg den Erhalt des Kaufpreises für die Stadt Ansbach.