Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihre Güter in Aub.
Graf Rudolf von Wertheim, Domherr in Würzburg, erhält von seinem Bruder Graf Rudolf von Wertheim verschiedene Rechte für seinen Verzicht auf sein Erbe: Darunter sind ein Weinberg "zu Wertheim", ein Leibgeding von der Stadt Wertheim am Martinstag, das Geleit von und nach Wertheim zusammen mit seinem Bruder sowie die Mitbestimmung bei der Besetzung der Amtsleute der Stadt und bei einer Verpfändung.
Gottfried von Hohenlohe löst das an Elisabeth von Hohenlohe gegebene Gut Heidingsfeld bis auf 700 Pfund Heller aus.
Kaiser Ludwig IV. erhöht die Summe, für die Uffenheim an Ludwig von Hohenlohe verpfändet ist, um 2000 Pfund Heller.
Die Brüder Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihre Güter untereinander auf. Dabei erhält Ludwig unter anderem drei Viertel Uffenheims.
Graf Johann von Ziegenhain und seine Schwester Hedwig von Eberstein einerseits und Gottfried von Hohenlohe, seine Ehefrau Elisabeth und deren Schwester Künne andererseits einigen sich über die Verteilung des Erbes des Grafen Poppo von Eberstein. Demnach sollen die von Hohenlohe halb Krautheim erhalten, Hedwig dafür u.a. Widdern.
Graf Rudolf von Wertheim und seine Ehefrau Else schließen mit Rudolf, dem Bruder des Grafen, Domherr in Würzburg, einen Vertrag. Darin wird unter Anderem festgelegt, dass Laudenbach gemeinsamer Besitz der Brüder sein soll, solange der Domherr lebt. Ohne die Einwilligung des Domherrn soll nichts von Burg und Stadt Wertheim verkauft oder versetzt und auch kein Amtmann in der Stadt eingesetzt werden. Beide haben das Geleitrecht von und nach Wertheim.
Die so genannte "Goldene Zeit" von Ansbach beginnt mit dem Verkauf des Oettinger Besitzes an die Hohenzollern und endet mit dem Übergang der Stadt an Bayern. Wirkliche Bedeutung erlangt die Stadt aber erst durch die Funktion als Residenzort (ab 1456).
Graf Ludwig von Oettingen verkauft Ansbach und Dornberg an Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg. Der Zehnt von Weikersheim, Iphofen und Burgbernheim ist dabei vom Kauf ausgenommen. Die Bürgen sollen sich im Falle von Vertragsbruch in Nürnberg einfinden.
Rudolf und Ruprecht, Herzöge von Bayern und Pfalzgrafen bei Rhein, belehnen Kraft von Hohenlohe mit je der Hälfte von Crailsheim und Lohr.