Staffelstein hat eine wachsende Bedeutung als Amtssitz des Bamberger Domkapitels.
Die Stadtrechtsverleihung Abenbergs erfolgt wahrscheinlich ähnlich wie die für die ebenfalls eichstättische Stadt Spalt.
Kraft von Hohenlohe erhält von Würzburgs Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg diverse Lehen, darunter Burg und Stadt Gemünden je zur Hälfte.
Graf Berthold von Henneberg hebt in Hildburghausen das Coburger Recht auf und stellt das frühere wieder her.
Der Würzburger Bischof verleiht "Gysen von Hun" die ihm zuvor entzogenen hochstiftischen Burglehen in Bischofsheim erneut.
Die Grafen Heinrich, Gerhard und Albrecht von Rieneck schließen einen Vertrag mit dem Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. Demnach geht der Kirchensatz in Lohr an die Rienecker; der Kirchensatz in Lauda soll solange gemeinsam gehalten werden, bis er durch einen Schiedsrichter geteilt werden kann.
1334 wird Heinrich von Erthal zum Amtmann in Brückenau.
Die Grafen Heinrich, Gerhard und Albrecht von Rieneck schließen einen Vertrag mit dem Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. Demnach soll unter anderem der Teil der Aschaffenburger Vogtei, der dem verstorbenen Grafen Ludwig von Rieneck gehörte, an das Erzstift Mainz fallen.
Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass ihm die Bürger Rothenburgs zu ihrer Lösung aus der Verpfändung an Götz von Hohenlohe 1300 Pfund Heller übergeben haben. Er verspricht für sich und seine Nachfolger, die Stadt und ihre Bürger nicht mehr zu verpfänden und befreit sie auf sechs Jahre von der Steuer.