Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Rothenfels geht an das Hochstift Würzburg über.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt das Recht des Bischofs auf den Mauerbau aus dem Jahr 1291.
Graf Berthold von Henneberg hebt in Hildburghausen das Coburger Recht auf und stellt das frühere wieder her.
Der Würzburger Bischof verleiht "Gysen von Hun" die ihm zuvor entzogenen hochstiftischen Burglehen in Bischofsheim erneut.
1334 wird Heinrich von Erthal zum Amtmann in Brückenau.
Die Grafen Heinrich, Gerhard und Albrecht von Rieneck schließen einen Vertrag mit dem Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. Demnach geht der Kirchensatz in Lohr an die Rienecker; der Kirchensatz in Lauda soll solange gemeinsam gehalten werden, bis er durch einen Schiedsrichter geteilt werden kann.
Die Grafen Heinrich, Gerhard und Albrecht von Rieneck schließen einen Vertrag mit dem Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. Demnach soll unter anderem der Teil der Aschaffenburger Vogtei, der dem verstorbenen Grafen Ludwig von Rieneck gehörte, an das Erzstift Mainz fallen.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg Seßlach das Gelnhäuser Stadtrecht.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel gibt Burg und Stadt Möckmühl als Lehen an Albert von Hohenlohe.