Das Hofgut in Schlüchtern ist nachweisbar. Dieses steht sicherlich in engem Zusammenhang mit dem trimbergischen Kloster. Heute befindet sich an dem Ort das Lautersche Schlösschen.
Kaiser Ludwig IV. nennt Weißenburg "des riches stat".
Graf Otto VII. von Orlamünde verpfändet dem Burggrafen Johann II. zu Nürnberg für 4000 Pfund Heller die Stadt Kulmbach und verbrieft ihm zugleich die Anwartschaft auf die Herrschaft Plassenberg und "alle die warte und reht, die wir haben zu der vesten Bernekk", falls er und seine Gemahlin ohne leibliche Erben bleiben sollten.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel verkauft dem Würzburger Domkapitel Teile des Getreide- und Weinzehnten sowie einen Hof in Mainbernheim.
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.
Das Hochstift Würzburg kauft von Lupold Küchenmeister von Nordenberg und dessen Frau die Besitzungen zu Mainbernheim bei Iphofen samt Gericht, Vogteien, Pfandschaften, Äckern, Zinsen usw. für 3000 Pfund Heller. Mehrere Personen werden als Bürgen erwähnt.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel stellt einen Schuldschein über die vom Burggrafen Johann von Nürnberg wegen des Kaufs von Gütern zu Mainbernheim durch Lupold, den Küchenmeister von Nordenberg, empfangenen 1200 Pfund Heller aus.
Kraft von Hohenlohe und sein gleichnamiger Sohn geloben dem Würzburger Bischof, ihn in seinem ruhigen Besitz von zwei Anteilen an Kitzingen nicht zu stören und immerwährenden Burgfrieden mit dem Hochstift zu halten.
König Johann von Böhmen gibt seine Zustimmung, dass Lutz von Hohenlohe mehrere an ihn verpfändete Reichsgüter, darunter Uffenheim, so lange besitzen soll, bis das Reich diese ganz ausgelöst hat. Gleichlautende Willebriefe sind erhalten von Herzog Rudolf von Sachsen, Erzbischof Heinrich von Mainz, Rudolf Pfalzgraf bei Rhein, Markgraf Ludwig von Brandenburg (jeweils 11.3.1339) und Erzbischof Balduin von Trier (16.3.1339).
Ulrich von Bickenbach fällt im Auftrag des Mainzer Erzbischofs Heinrich III. von Virneburg ein Urteil über die Lehen des verstorbenen Ludwig von Rieneck. Da keiner der Kläger (Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau) erscheint, erklärt er die Lehen für an das Erzstift heimgefallen. Darunter sind Burg und Stadt Rieneck, das Dorf Prozelten, das oberste Zentgericht in Rieneck (in diese Zent gehört u.a. die Stadt Gemünden), das Geleit von Gelnhausen über Rieneck bis zur Brücke von "Wigirsfeld", alle zu Rieneck gehörenden Eigenleute, die Fischereirechte von Burgsinn über Gemünden bis zum Gebiet des Klosters Neustadt, der Kirchensatz in Lohr und in der Kapelle in Rieneck und die Stadt Steinau.