Berneck gehört zum Fürstentum Kulmbach-Bayreuth.
Kaiser Ludwig IV. nennt Weißenburg "des riches stat".
Kaiser Ludwig IV. schenkt der Stadt einen Teil des Reichswaldes und begründet so den wirtschaftlichen Aufstieg Weißenburgs.
Graf Otto VII. von Orlamünde verpfändet dem Burggrafen Johann II. zu Nürnberg für 4000 Pfund Heller die Stadt Kulmbach und verbrieft ihm zugleich die Anwartschaft auf die Herrschaft Plassenberg und "alle die warte und reht, die wir haben zu der vesten Bernekk", falls er und seine Gemahlin ohne leibliche Erben bleiben sollten.
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.
Kaiser Ludwig IV. erteilt das Recht, an Landfriedensschlüssen und Städtebündnissen teilzunehmen.
Durch die Forderung des Mainzer Erzbischofs als Erbe Ludwigs des Jüngeren von Rieneck scheint Steinau wieder in rieneckischem Besitz gewesen sein.
Der Bischof von Würzburg verspricht, dem Burggrafen Johann II. von Nürnberg 1200 Pfund Heller wegen des Kaufs von Bernheim zu zahlen.
Der Mainzer Erzbischof Heinrich III. von Virneburg einigt sich mit Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau bezüglich Burg und Stadt Rieneck. So soll eine Hälfte dem Erzstift Mainz zufallen, die andere Hälfte sollen Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau als mainzisches Lehen erhalten.
Kaiser Ludwig IV. belehnt den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel mit den einst hohenlohischen Teilen von Kitzingen und Heidingsfeld, da diese vom Reich zu Lehen gehen.