Zur Erbteilung der markgräflichen Lande ist Prichsenstadt wieder Amt im Oberland.
Graf Johann von Wertheim befreit die Stadt Wertheim bis auf Widerruf von Handlohn und Zoll.
Der Rat in Pottenstein wird erstmals erwähnt, nämlich in Form von "8 Bürger des Rats" und einem Bürgermeister.
Kurfürst Friedrich von Brandenburg bestätigte ausdrücklich die älteren Privilegien und Rechte und nannte einen achttägigen Jahrmarkt (vom Sonntag Reminiscere bis Sonntag Oculi) und einen wöchentlichen Rossmarkt an den Montagen.
Naila erhält durch Markgraf Johann von Nürnberg das Marktrecht.
Die in der Stadtrechtsverleihung zugebilligten Märkte werden abgehalten.
Die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit liegt in Händen der Stadt.
Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigte die Freiheiten bezüglich eines Sees und der Mainmühlen, die die Stadt Haßfurt bereits vom Würzburger Bischof Johann II. von Brunn erhalten hatte.
Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigt die Freiheiten des Schmiedehandwerks in der Stadt Würzburg. Die Schmiede müssen ihm alljährlich neun Waffen reichen, dafür hält er sie mit Gans und Braten frei. Ferner müssen fremde Eisenhändler dem Handwerk eine Abgabe leisten; neue Meister der Schmiede und Wagner haben eine Geld- und Wachsabgabe zu leisten. Die Schmiede haben den Bischof auf seinen Kriegszügen zu begleiten.
Bürgermeister und Rat werden von König Friedrich III. mit dem Blutbann begabt.