Der Rat der Stadt erhält das Vorrecht des Blutbanns.
Die Stadt Nürnberg stellt die Städte Mainbernheim und Heidingsfeld unter den Schutz des Würzburger Bischofs Gottfried IV. Schenk von Limpurg für ein Jahr. Durch diesen Akt sind die Rechte Nürnbergs und der Krone von Böhmen nicht berührt.
Die Stadtordnung zeigt eine relative Freiheit gegenüber dem Landesherrn.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigt der Stadt Volkach zwei Jahrmärkte am Sonntag Invocavit (1. Fastensonntag) und am St. Georgstag (23. April). Die Besucher der Märkte sollen dabei dieselben Rechte genießen wie bei anderen derartigen Märkten in der Nähe von Würzburg.
Es gibt eine neue Stadtordnung.
Naila wird als Markt mit Bürgermeister und Rat genannt. Es gibt also schon eine städtische Verfassung.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach bestätigt der Stadt Neustadt einen neuen, zusätzlichen Jahrmarkt zu Pauli Conversio (25. Jan.).
Graf Wilhelm von Castell schenkt das Patronatsrecht der Stadtgemeinde.
Der Rat erhält einen Blutbann.
Thüngen wird von König Friedrich III. mit Marktrechten ausgestattet.