Ein Schulmeister wird erwähnt, als die Stadt und das Augustiner-Chorherrenstift vereinbaren, dass mehrere Herren aus dem Kloster samt Schulmeister am Tag der Hl. Apollonia ein gesungenes Amt halten sollen.
Alle Bürger Wertheims sind leibeigen, aber in gelinder Form. Sie können beim Wegzug mit einem kleinem Geldbetrag völlige Freiheit erlangen.
Es wird ein großes Schützenfest mit Bürgermeister und Rat abgehalten.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gewährt zwei Jahrmarktsprivilegien. Jeden Mittwoch soll in der Veste ein offener Pferdemarkt stattfinden. Zoll sollen nur diejenigen bezahlen, die dort auch tatsächlich Kaufgeschäfte abschließen.
Der Stadt wird eigens die Erlaubnis erteilt, in Klingenberg Recht zu sprechen.
Durch den Würzburger Fürstbischof Lorenz von Bibra wird eine Stadtordnung erlassen, in der die Existenz von zwei Bürgermeistern, eines Inneren und eines Äußeren Rates sowie Trägern von höheren städtischen Ämtern festgeschrieben werden. Der Innere Rat besteht aus einem Bürgermeister und 13 Bürgern und wird vom Würzburger Bischof oder dessen Schultheiß gewählt und eingesetzt; der Äußere Rat besteht aus zwölf Bürgern und wird durch den Inneren Rat gewählt.
Die Juden von Heidingsfeld werden vom Würzburger Bischof privilegiert.
Die Stadtordnung wird erwähnt.
Nachdem Kaiser Karl V. gewährt, dass der "kaiserliche Oberrichter" aus den eigenen Reihen gewählt werden darf und nicht vom Adel gestellt wird, verfügt die Stadt über ein unabhängiges Stadtgericht.
Wegen ihrer Rädelsführerschaft während der Unruhen im Frühjahr 1525 musste die Stadt laut einem Urfehdebrief gegenüber Friedrich von Thüna auf sämtliche 1490 bestätigten Privilegien verzichten und unter anderem die Schankgerechtigkeit und einen Gemeindekeller abtreten. Zwar wurde Ludwigsstadt zunächst unter die direkte herrschaftliche Verwaltung durch Schultheißen oder Heimbürgen gestellt, doch konnte die Ratsverfassung erhalten werden.