Hammelburg bekommt das Siegelrecht und das Recht auf einen Magistrat durch den Fuldaer Abt Konrad verliehen.
Ein Gaugraf, bzw. villicus, der Meier des Königshofes und vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zum Anfang des 15. Jahrhundert ein Ammann (minister) verwalten die Stadt.
1244 ist Seßlach in vier Viertel eingeteilt: das Ober-, Markt-, Rosen- und Froschviertel.
Es wird ein Stadtschreiber genannt.
1265 sind die Grundzüge der Stadtverfassung bereits zu erkennen: Der bischöfliche Schultheiß Friedrich, die Schöffen (scabini) und die Gemeinde (universitas) von Neustadt stellen eine Urkunde für Wechterswinkel aus, die zudem von 19 Bürgern und einem Schulmeister bezeugt wird.
Es zeigt sich die Stadtverfassung mit der Nennung von Schultheiß, Schöffen und Ratsherren voll entwickelt.
Es werden erstmals zwei Schultheißen genannt.
Rothenburg o. d. Tauber erhält ein kaiserliches Privileg zur Selbstgesetzgebung.
Kulmbach wird als Amt benannt.
Es gibt eine Ratsverfassung. Sie beruhte wohl schon anfänglich auf einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit vier quartalsweise amtierenden Bürgermeistern an der Spitze.