Es sind ein Bürgermeister, neun Ratsmitglieder und neun Schöffen belegt.
Es werden Rat und Bürgerschaft von Hersbruck erwähnt.
Die Stadt erwirkt durch ein Privileg von Heinrich VII., dass der Stadtschultheiß nur noch nach Weisung der Schöffen Recht sprechen darf. Da die Schöffen fast nur aus Ratsmitgliedern bestehen, werden somit die Befugnisse des Schultheißen weitgehend an den Rat gezogen.
Am Anfang der städtischen Entwicklung zum Rat nahm die "universitas oppidanorum" die Selbstverwaltung wahr.
Die Grafen von Wertheim und Hanau veräußern ihre Herrschaft dem Deutschen Ritterorden, der in Stadtprozelten eine Kommende mit vier Außenämtern schafft.
Der Rat der Stadt Neustadt hat das wertvollste aller Stadtprivilegien, denn er hat das Recht der unmittelbaren Steuererhebung und -verrechnung.
Die Kollegien der 13 Ratsherren und 13 Schöffen verschmelzen zum inneren Rat.
Die Stadtschulmeister werden durch den Rat bestellt.
Der Rat der Stadt wird erstmals erwähnt.
Das bereits 1323/28 bezeugte "Marchtrecht" in Kronach muss spätestens um 1400 in die volle Verfügungsgewalt von Bürgermeister und Rat gekommen sein.