Kurz nach der ersten Erwähnung der "neun Städte des Mainzer Oberstifts" findet wohl auch die Gründung des Rats statt.
Wohl bald nach der ersten Erwähnung der "neun Städte des Mainzer Oberstifts" bildet sich der Rat der Stadt.
Eine Ratsverfassung wird zusammen mit der Stadterhebung verabschiedet.
Der Aufstand der Handwerker für mehr Mitbestimmungsrecht im Rat wird von König Karl IV. niedergeschlagen.
Es werden "die Bürgermeister, die Schöffen und der Rat" erwähnt.
Nach Wiedereinsetzen eines rein patrizischen Rats bricht der Judenpogrom aus. Diesem fallen 562 namentlich überlieferte Juden zum Opfer. König Karl IV., der Schutzherr der Juden, bestätigt zum Beispiel in einer Urkunde, dass der Markgraf von Brandenburg die drei schönsten Judenhäuser in Nürnberg erhalten soll und die darin lebenden Juden getötet werden sollen. Im Verlauf des Pogroms wird das Ghetto der Juden niedergerissen. An Stelle der Synagoge wird die Frauenkirche erbaut. An Stelle des restlichen Ghettos wird der Hauptmarkt angelegt.
Als Strafe für die Aufstände gegen den Rat verbietet König Karl IV. den Handwerkern die Bildung von Zünften.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.
Der Rat erweitert sich um zwei weitere Gruppen mit jeweils acht Mitgliedern. Zum einen handelt es sich um die "alten Genannten", zum anderen um die "Ratsfreunde vom Handwerk".
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe befreit im Auftrag des Papstes alle Schultheißen sowie alle Richter und Diener des weltlichen Gerichts in Würzburg und die Bürger und Einwohner beider Geschlechter vom Interdikt und spricht sie von allen anderen Kirchenstrafen los. Grund für die Verhängung der Strafen war das Bekenntnis zu Kaiser Ludwig IV. bzw. Bischof Albrecht II. von Hohenlohe.