Das Amt des Bürgermeisters und des Rates ist ab dem 14. Jahrhundert nachweisbar.
Ein Bürgermeister wird neben dem Schultheiß genannt.
"Stettmeister und gesworene diener" (Bürgermeister und Räte) werden erstmals genannt.
Es werden vier Bürgermeister genannt.
Es werden ein Bürgermeister und ein Rat für die Stadt Hof erwähnt.
Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Der Rat wird erstmals urkundlich erwähnt.
Der "äußere Rat" mit 24 Mitgliedern wird erstmals erwähnt. Dieser hat eine eher beratende und kontrollierende Funktion.
Rat und Gemeinde der Stadt Windsheim verpflichten sich mit dem Rat der Stadt Nürnberg, künftig nur demselben römischen Kaiser und König zu huldigen wie dieser.
Es sind zwölf Ratsherren belegt.