Ein Schulmeister wird erwähnt, dieser ist zugleich Stadtschreiber.
Die Ratsmeister und Gemeinde zu Schmalkalden bekennen, von dem Grafen Wilhelm auf neun Jahre mit Steuerfreiheit begnadet worden zu sein.
Der Bürgermeister, der Rat und die Bürger werden erstmals genannt.
Das Rat- und Kaufhaus am Marktplatz wird erstmals erwähnt.
Es gibt eine neue Stadtverfassung.
Das vielleicht älteste erhaltene Archival, das Weistum von 1495, nennt das Amt des Bürgermeisters und den Rat.
Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries, vier Jahre lang jährlich 1000 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dieser befreit sie dafür vier Jahre von der Landsteuer und Bede.
Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries erneut, fünf Jahre lang jährlich 1000 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dieser befreit sie dafür fünf Jahre von allen Steuern.
Die Rats- und Handwerksmeister zu Schmalkalden bekennen, vom Landgrafen Ludwig von Hessen und von dem Grafen Wilhelm von Henneberg Bede- und Steuerfreiheit auf zwei Jahre erhalten zu haben.
Eine Urkunde nennt Bürgermeister, Schultheißen, Räte und Vertreter der Bürgerschaft.