Es gibt einen Gemeindeausschuss, aus dem seit 1457 der Rat erneuert wird.
Die markgräfliche Ordnung sieht auf ein Jahr zwei Bürgermeister und mindestens fünf Räte vor.
Die vier im Amt wechselnden Bürgermeister bilden den oberen Rat.
Nach der Stadt- und Gerichtsordnung gibt es in Rehau zwei Bürgermeister, einen Rat und einen Gemeindeausschuss. Der Rat besteht aus den vier vierteljährlich wechselnden Bürgermeistern und den acht Ratsherren.
Der innere Rat wählt die beiden Bürgermeister.
Es wurde eine Stadt- und Gerichtsordnung erlassen. Sie regelte die Ratswahl und bestimmte die Ratsmitglieder zugleich zu Schöffen des Halsgerichts.
Der freie Jahrmarkt, ein sogenannter Kapitelsmarkt von Montag bis Mittwoch nach Fronleichnam, wird erwähnt. Er wurde auf Bitten von Bürgermeistern, Rat und der ganzen Gemeinde eingerichtet und fand anlässlich des jährlichen Treffens aller Mitglieder der Fronleichnamsbruderschaft statt, wofür einfaches freies Geleit und Zollfreiheit gewährt wurde.
Für Teuschnitz ist ein Rat bezeugt, der aus zwölf Mitgliedern und zwei Bürgermeistern bestand.
Der Rat in Pottenstein wird erstmals erwähnt, nämlich in Form von "8 Bürger des Rats" und einem Bürgermeister.
Als untere Verwaltungsinstanz in der Stadt Kronach sind die sogenannten acht Viertelsmeister zu betrachten, die schon 1439 bezeugt sind. Sie waren Bürgermeister und Rat verpflichtet und hatten in den jeweiligen Vierten deren Anordnung auszuführen, die amtlichen Verordnungen zu verkünden und im Brand- oder Kriegsfall die Einwohner gerüstet zusammenzurufen.