Es gibt zwei Bürgermeister und 16 freigewählte Mitglieder des inneren und äußeren Rates.
Es gibt einen Rat aus Ober- und Unterbürgermeistern sowie 10 Ratsherren.
Der Rat in Pappenheim besteht aus zwölf Ratsherren, die zugleich auch Gerichtsschöffen sind.
Der Rat besteht aus vier Kollegien (Stadtgericht, zwölf Vierundzwanziger oder Senatores, zwölf Zusätzer oder Assessores und der Achterstand als Vertreter der Bürgerschaft).
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Der Stadtrat besteht aus 24 Mitgliedern, von denen zwölf auch im Stadtgericht sitzen.
Der Bürgermeister und der Rat werden zweijährlich zur Hälfte neu ernannt. Diese Regelung gewährleistet, dass bei einem Ausscheiden des schon länger im Amt sitzenden Bürgermeisters der andere Bürgermeister an dessen Stelle tritt und bereits mit den Amtsgeschäften vertraut ist.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern und acht Ratsherren.
Ein landesherrlicher Schultheiß steht über der Stadt, die durch zwei Bürgermeister vertreten wird.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern, zwölf inneren und sechs äußeren Ratsherren.