Es kommt zu einem Vergleich zwischen Pfarrer und Rat, der unter anderem die Verpflichtung des Pfarrers gegenüber dem Schulmeister enthält.
Die neue Stadtordnung des Würzburger Bischofs Rudolf II. von Scherenberg erlaubt nur einen Rat, bestehend aus 24 Mitgliedern. Dieser teilt sich in einen Oberen und einen Unteren Rat von je 12 Personen auf. Die Zwölf des Oberen Rats fungieren gleichzeitig als Schöffen des Stadtgerichts. Beide Räte wählten aus ihrer Mitte jährlich je einen Bürgermeister. Während aber die Angehörigen des Oberen Rates Ratsherren auf Lebenszeit sind, werden jeweils vier Mitglieder des Unteren Rats auf Petri Kathedra (22. Feburar) neu gewählt.
Der Rat erhebt sich gegen den Landesherren, den Bischof von Würzburg.
Meiningen verliert nach der Erhebung des Rats gegen den Bischof von Würzburg seine Freiheiten.
In Merkendorf werden der Bürgermeister und der Rat gewählt.
1480 gibt es einen "alten Rat", auch "innerer Rat" genannt, dem zwölf Ratsherren angehören, sowie einen "äußeren" oder "jüngeren Rat" mit acht Bürgern, welche jährlich zu Ostern "aus- und eingesetzt" werden sollen.
Als Vertreter der Bürgerschaft wird ein "Vorsteher der Gemein" genannt.
Es werden ein Ober- und ein Unterbürgermeister gewählt, denen zehn Ratsbürger beigegeben werden.
Erstmals wird ein Bürgermeister genannt.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg erlässt für das Dorf Dettelbach mit Zustimmung des Domkapitels eine Satzung und Ordnung. In dem Dorf soll es einen Rat, bestehend aus 18 Personen (zwölf des inneren und sechs des äußeren Rats), geben.