Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin gibt den "Burgeren und Rath der Stadt zu Altdorf" das Recht, den Graben mit Fischen zu besetzen.
Das Patriziat räumt den Handwerkern paritätische politische Mitbestimmung ein.
Der kleine Rat führt das Stadtregiment, der große wird bei Fragen hinzugezogen, die einer breiteren Öffentlichkeit bedürfen.
Zwei Bürgermeister, ein Patrizier und ein Zunftmeister führen die Geschäfte der Stadt gleichberechtigt.
Laut Lorenz Fries bestätigt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg den Wochenmarkt am Donnerstag und erlaubt den Bürgern von Eltmann ein Stadtgericht abzuhalten.
Die Stadt Nürnberg und die Burggrafen bekräftigen, dass sie ihre beiderseitigen Untertanen, vor allem die armen Leute, schützen wollen.
Im Jahre 1392 verlieh Herzog Stephan III. von Bayern der Stadt Hilpoltstein und ihren Bürgern neben anderen Freiheiten vor allem das Recht, von einem eigenen Stadtgericht gerichtet zu werden mit der Bemerkung, dass nur mit Zustimmung des Rats der Bürger von der Herrschaft ein Richter gesetzt werden dürfe.
1392 wird erstmals ein von der Bürgerschaft gewälter Stadtrichter genannt, während sein Vorgänger noch burggräflicher Ministeriale war.
Aus dem Jahre 1393 stammt die einzige mittelalterliche Stadtrechtsaufzeichnung (Statuta Civitatis Dinkelsbuhl).
Swantibor I. verleiht der Stadt das Recht, Bürger aufzunehmen und zu entlassen.