Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries erneut, fünf Jahre lang jährlich 1000 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dieser befreit sie dafür fünf Jahre von allen Steuern.
Laut Lorenz Fries verpflichtete sich die Stadt Iphofen 1421, solange jährlich 200 Gulden an Reinhard von Uissigheim zu zahlen, bis die Schulden des Würzburger Bischofs bei diesem in Höhe von 3000 Gulden beglichen sind. Dies gelang jedoch nicht, denn später löste das Würzburger Domkapitel diese Schuld ab und brachte die jährlichen 200 Gulden an sich. Außerdem findet sich für die gleiche Pfandsumme ein undatierte Verschreibung von jährlich 100 Gulden auf der Stadt Schwarzach, die Reinhard als Amtmann innehaben soll.
Es werden ein Richter, ein Bürgermeister und zehn Geschworene erwähnt.
Im Anschluss an den Hussiteneinfall von 1430 kommt es zu einem offen ausbrechenden Konflikt zwischen Rat und Stadtgemeinde. Die Forderung der Gemeinde nach einer ständigen Vertretung im Rat ist motiviert durch eine sich steigernde Kritik an der Finanzpolitik des Stadtregiments und am hochmütigen Gebaren einzelner Ratsmitglieder, die sich nach dem Hussiteneinfall und der dabei offenkundig gewordenen Schwäche der Ratsmacht zum offenen Aufruhr steigert.
Erstmals sind nach einem Hussitenüberfall im Jahr 1430, bei dem die Vorstadt zum Teil zerstört wurde, Streitigkeiten zwischen der Ober- und Vorstadt bezeugt.
Als elf der 13 Jahre zur Begleichung der Pfandsumme verstrichen sind, nimmt Ebern durch ein Feuer großen Schaden. Laut Lorenz Fries befreit der Würzburger Bischof die Bürger von Ebern deswegen zusätzliche vier Jahre von Steuer und Bede, damit die Stadt nicht verlassen, sondern wieder aufgebaut werde.
Die Bürgerschaft streitet mit dem Bischof über den Bau einer Mauer. König Sigismund gesteht den Bürger 1431 das Recht zu, die Stadt auch gegen den Willen des Bischofs zu ummauern. Die Immunitätenbewohner (auf den Stiftsländern) sagen deshalb ihren Stiftern die Treue auf und wollen nur den Bischof als Herrn anerkennen, da sie sonst die Lasten der Bürgerschaft mitzutragen hätten.
1431 besiegelt ein Junker Fritz Zentgref, Bürger und Schöffe zu Neustadt, eine Urkunde für das städtische Spital.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 14.7.1431, Juden aufzunehmen, ihnen Schutz und Schirm zu gewähren und von ihnen Steuern zu verlangen. Bestätigt wird dies vom Domkapitel erst am 6.6.1437.
Die von Markgraf Friedrich I. unterstützte Änderung der Ratsverfassung findet im Einigungsbrief von 1432 ihren Niederschlag. Die darin festgelegten Grundsätze für die Zusammensetzung des Stadtregiments bleiben größtenteils bis zum Ende der Markgrafenzeit verbindlich. Neben das bestehende zwölfköpfige Ratskollegium, dem seither sogenannten Inneren Rat, tritt nun als "Äußerer Rat" eine sechsköpfige Vertretung der Gemeinde. Ihr obliegt fortan im wesentlichen die Mitwirkung bei finanziellen Angelegenheiten, namentlich bei der jährlichen Rechungslegung und der Veranlagung zur Stadtsteuer.