Johann Volck schenkt seine Badestube dem Rat und der Gemeinde.
Die von Markgraf Friedrich I. unterstützte Änderung der Ratsverfassung findet im Einigungsbrief von 1432 ihren Niederschlag. Die darin festgelegten Grundsätze für die Zusammensetzung des Stadtregiments bleiben größtenteils bis zum Ende der Markgrafenzeit verbindlich. Neben das bestehende zwölfköpfige Ratskollegium, dem seither sogenannten Inneren Rat, tritt nun als "Äußerer Rat" eine sechsköpfige Vertretung der Gemeinde. Ihr obliegt fortan im wesentlichen die Mitwirkung bei finanziellen Angelegenheiten, namentlich bei der jährlichen Rechungslegung und der Veranlagung zur Stadtsteuer.
Laut Lorenz Fries erlaubte der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 4.6.1432, eine Mühle am Main zu erbauen. Dieser Mühle wurden von Bischof Gottfried von Limpurg am 7.12.1442 Freiheiten und Privilegien bestätigt.
Es gibt einen Gemeindeausschuss, aus dem seit 1457 der Rat erneuert wird.
Merkendorf hatte seit der Gerichts- und Stadtordnung von 1434 zwei Bürgermeister, einen Inneren Rat mit zehn und einen Äußeren Rat mit zwölf Bürgern.
Die Verwaltung der Stadt erfolgte in starker Abhängigkeit vom herrschaftlichen Amtmann oder Vogt, der entsprechend der Ordnung von 1434 bei den jährlichen Ratswahlen am dritten Ostertrag die entscheidende Rolle spielte. Dem Vogt und dem Rat hatten die beiden Bürgermeister zu schwören, die Rechnungslegungen erfolgten vor dem Vogt, dem Rat und zwei weiteren Deputierten der Bürgergemeinde. Umgekehrt war die Bürgergemeinde aber auch für die Verwaltung des ganzen Amtes, den militärischen Schutz und die Durchführung des Gerichts unentbehrlich, so dass die Funktionsverteilung zwischen Herrschaft und Bürgerschaft zugleich eine Grundlage herstellte, die im allgemeinen die Bewältigung der Aufgaben in Stadt und Amt sicherstellte.
Der freie Jahrmarkt, ein sogenannter Kapitelsmarkt von Montag bis Mittwoch nach Fronleichnam, wird erwähnt. Er wurde auf Bitten von Bürgermeistern, Rat und der ganzen Gemeinde eingerichtet und fand anlässlich des jährlichen Treffens aller Mitglieder der Fronleichnamsbruderschaft statt, wofür einfaches freies Geleit und Zollfreiheit gewährt wurde.
Graf Albrecht von Wertheim erhält laut Lorenz Fries vom Würzburger Bischof und vom Domkapitel jährlich 200 Gulden aus den Einnahmen in Iphofen als Leibgeding. Außerdem bestätigen die Iphofener Bürger, dass sie jährlich 200 Gulden an Schenk Konrad von Limpurg und dessen Brüder, 100 Gulden an Konrad von der Kere, 100 Gulden an Kunz Lesch und 100 Gulden an den Würzburger Bischof zahlen werden.
Als untere Verwaltungsinstanz in der Stadt Kronach sind die sogenannten acht Viertelsmeister zu betrachten, die schon 1439 bezeugt sind. Sie waren Bürgermeister und Rat verpflichtet und hatten in den jeweiligen Vierten deren Anordnung auszuführen, die amtlichen Verordnungen zu verkünden und im Brand- oder Kriegsfall die Einwohner gerüstet zusammenzurufen.
Das Stadtbuch von Leutershausen erwähnt Juden mit Bürgerrecht in der Stadt.