An Stelle des zerstörten Judenviertels entstehen der (Grüne) Markt(platz) und die Marienkapelle.
Graf Otto X. von Orlamünde erteilt "Ludwigstorff" das Recht auf einen Wochenmarkt und drei Jahrmärkte.
Der "Schembartlauf", ursprünglich der Fastnachtsumzug der Metzger, geht angeblich auf ein Privileg von 1349 zurück und wird 1377 erstmals urkundlich erwähnt und von Patriziergesellschaften durchgeführt.
In dem Weistum über den Salzforst steht u.a. geschrieben, welche Rechte die Bürger zu Neustadt a.d. Saale am Salzforst haben: Sie dürfen Holz für Häuser oder "stedeln" schlagen. Dafür sollen sie einem Forstmeister zweihundert oder ein Viertel Wein und einen Keil ("wecke") auf einen Schilling Heller schenken. Außerdem sollen die Bürger auch minderwertiges Holz hauen, jedoch dieses nicht verkaufen.
Eine Urkunde von 1378, in welcher der Würzburger Bischof Arnstein gegen einen Steuervorschuss auf fünf Jahre für bede- und steuerfrei erklärt, trägt das "Siegel der Stadt Arnstein".
Die Kürschner und Gewandmacher in Münnerstadt werden erwähnt.
Graf Johann von Wertheim verschreibt seiner Ehefrau Margarethe die alte und neue Badstube in Wertheim. Stirbt die Gräfin, so sollen die Badestuben dem Inhaber der Grafschaft zufallen.
Kaiser Karl IV. befreit alle Bürger und alle Kaufleute in Heidingsfeld von allen geforderten Zöllen.
Ein kodifiziertes Heimgericht nennt Fischerzünfte und Hümplerzünfte, also Schifferzünfte. Außerdem werden für Miltenberg Bäcker, Metzger, Wirte, Hocken, Fürkäufer (Krämer), Wollenweber, Tuchmacher, Lohn- und Weißgerber erwähnt.
Die Egerer Forstverordnung erwähnt "das dorff Lewken, da saß vor alters nicht mehr denn ein Pfarrer und ein Wildener [Förster] und ein Fischer".