Zwei Jahrmärkte werden genannt. Einer am Tag Johannes des Täufers und einer an Martini.
Der Wertheimer Stadtrat beschwert sich wegen der beständigen Einfuhr von Wein vom Umland in die Stadt. Dadurch verringerten sich Umgeld und Niederlaggeld, kauften Fremde den Wein auf und nähmen dadurch der Bürgerschaft ihre Verdienstmöglichkeiten.
Der Markgraf Wilhelm von Meißen erhebt den Ort zum Markt.
Die Burggrafen von Nürnberg vermachen dem Kloster Langenzenn ein Stück Wald und einen Fischweiher.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verleiht den Fischermeistern Henlin und Lutz Rabstech sowie Henne und Cuntz Kempf, Bürgern zu Würzburg, den Fischzoll auf dem Main an der Fischpforte, den sie wöchentlich von anderen Fischern, die nicht Meister sind und kein Erbrecht daran haben, nehmen dürfen.
Burggraf Johann von Nürnberg bestätigt der Stadt Erlangen die ihr von Kaiser Karl IV. verliehenen Wochen- und Jahrmärkte.
Aufgrund des Zollaufschlags des Bischofs von Würzburg auf Frankenwein einigen sich der Bischof von Bamberg, die Burggrafen von Nürnberg, die Bürger der Stadt Nürnberg, der Herzog von Bayern und Friedrich von Heideck auf ein Verbot der Einfuhr von Frankenwein.
Es werden Eisenwerke genannt.
Es werden Bleicher und Parchenter genannt.
Burggraf Johann von Nürnberg verleiht Hans Barbirer die Baderstube in Kulmbach.