1414 erhalten die Juden zu Würzburg von Bischof Johann II. von Brunn einen Freiungsbrief, der ihnen einen beschränkten Handel zu Würzburg, Hassfurt, Gerolzhofen und Neustadt an der Saale auf acht Jahre gestattet.
König Sigismund gestattet der Stadt eine weitere Messe, die 17 Tage dauern darf.
In der Nähe von Gefrees (Plasseneck vor Gefrees) ist ein Silberbergwerk belegt.
Engelhard von Eberstein, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken, bestätigt den Brüdern Henlin und Lutz Rabstech und Kunz Kempff, Bürgern und Fischern zu Würzburg, den Fischzoll und somit den Lehenbrief Bischof Johanns II. von Brunn vom 28.3.1412. Er lässt das Urteil in das Landgerichtsbuch schreiben und gibt ihnen den Brief darüber.
Laut Lorenz Fries erlaubt Bischof Johann von Brunn Peter Kegler, in der Vorstadt Gerolzhofens eine Mühle zu errichten.
Hans Lange von Weyfla, der "Arznnid", bekennt, dass er von nun an in der Stadt Wertheim wohnen und wie bisher der Herrschaft und dem Hofgesinde mit seiner Kunst dienen und dafür jährlich ein Fuder Wein mit zehn Maltern Korn erhalten solle.
In Roth ist mechanischer Drahtzug bezeugt.
Die Markttage in Roth werden erneut bestätigt.
Eberhard Zingel aus Heidingsfeld nimmt von Graf Johann von Wertheim folgendes Mannlehen: eine Badestube in Würzburg, genannt zum "Bayerfuhß Zagel" und drei daneben gelegene Häuser, genannt "zu der Geigen" sowie fünf Morgen Acker in der Sanderau ("Sonderawe"), die Weingärten waren. Diese hatte seine Familie seit 1407 inne. Dazu kommen nun ein Haus in Würzburg, genannt "das Crotenloch" und acht Morgen Acker und weitere drei Morgen in der Sanderau. Dieses Lehen nahmen die Erben Zingels erneut von den jeweiligen Grafen von Wertheim in den Jahren 1437, 1445, 1454, 1497, 1498, 1506, 1527, 1533 und 1542. Danach gaben sie es an den Würzburger Bürger Michael Schmitt.
Es gibt eine Fischordnung.