Markgraf Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach bewilligt einen Jahrmarkt am St. Ulrichstag und montags einen freien Wochenmarkt, die zu einer besseren Befestigung mit Gräben und Mauern beitragen sollten.
Graf Johann von Wertheim beurkundet, dass eine Gesellschaft der Hufschmiede, Schlosser, Rossler (Hufschmiede?), Zimmerleute, Steinmetze, Büttner, Gärtner, Armbruster, Kannengießer und anderer in Wertheim Ansässiger vier Kerzen für bestimmte Gelegenheiten in der Pfarrkirche gestiftet hat. Zudem werden Bestimmungen für die Gesellschaft getroffen.
Die Märkte an Walpurgis (30.4.), Johanni (24.6.), Bartolomäi (24.8.) und Martini (11.11.) werden erwähnt.
Es gibt 40 Tuchmachermeister und drei Baumwollweber.
Es werden in Uffenheim vier Jahrmärkte genannt.
Es existieren zehn Zünfte: Weingärtner, Tuchmacher, Bäcker, Metzger, Schmiede, Schuhmacher, Löher (Gerber), Krämer (Hocken), Schneider und Schiffsleute.
Eine Fähre und eine Mühle in "Heydenfelt" werden erwähnt.
Laut Lorenz Fries erlaubte der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 4.6.1432, eine Mühle am Main zu erbauen. Dieser Mühle wurden von Bischof Gottfried von Limpurg am 7.12.1442 Freiheiten und Privilegien bestätigt.
Kaiser Sigismund verleiht Eibelstadt das Recht, sich zu befestigen, ein Siegel zu führen und Märkte abzuhalten.
Eibelstadt erhält das Recht, einen allsonntäglichen Wochenmarkt und Jahrmärkte am Sonntag nach Laurentius und am Sonntag nach Ostern abzuhalten.