Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg gestattet, bestätigt durch König Friedrich III., zwei weitere Jahrmärkte am Samstag Invocavit und am St. Georgstag abzuhalten. Dieses Privileg bekräftigt aber nur einen längst bestehenden Zustand.
In Volkach werden drei Jahrmärkte genannt.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigt der Stadt Volkach zwei Jahrmärkte am Sonntag Invocavit (1. Fastensonntag) und am St. Georgstag (23. April). Die Besucher der Märkte sollen dabei dieselben Rechte genießen wie bei anderen derartigen Märkten in der Nähe von Würzburg.
Naila wird als Markt mit Bürgermeister und Rat genannt. Es gibt also schon eine städtische Verfassung.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach gewährt der Stadt Iphofen die Erlaubnis, die Reichsstraße, die bisher an der Stadt vorbeigeführt hat, nunmehr durch den Ort zu legen. Zugleich soll ein vierter Jahrmarkt am Sonntag Oculi (3. Fastensonntag) stattfinden. Die Straßenbauer sollen vom Zoll befreit sein.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach verleiht der Stadt Haßfurt auf deren Bitten einen weiteren Jahrmarkt, der am Sonntag vor St. Nikolaus (6.12.) abgehalten werden soll.
Die Rechte des Hochstifts Würzburg in Stadtschwarzach werden festgehalten.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach bestätigt der Stadt Neustadt einen neuen, zusätzlichen Jahrmarkt zu Pauli Conversio (25. Jan.).
Eine weitere Mühle, die "Brückenmühle", wird in Mellrichstadt genannt. Sie ist als Lehen des Hochstifts Würzburg im Besitz Sittichs von der Kere.
Johannes und Kunz Werner erhalten vom Würzburger Bischof die Marktschiffe, die zwischen Würzburg, Karlstadt und Ochsenfurt verkehren, zu Lehen. 1496 erhält Hans Fink, genannt Reichlein, das Lehen.