In Neustadt bei Coburg wird ein Wochenmarkt abgehalten.
Graf Johann von Wertheim gibt den Meistern des Bäckerhandwerks in Wertheim eine Zunftordung.
Es werden Schmelzhütte und Hammer genannt.
Drei Jahrmärkte werden verliehen.
Kaiser Friedrich III. verleiht der Stadt zu ihren zwei Wochenmärkten am Mittwoch und Samstag vier Jahrmärkte zu Matthias, Peter und Paul, Bartholomäus und Mariä Opferung.
Der Bau einer Mainmühle wird erlaubt.
In der 1488 von Bischof Heinrich III. von Trockau erlassenen bzw. bestätigten Ordnung, in der die der städtischen Gerichtsbarkeit zugewiesenen Straftaten aufgezählt sind (Verstöße gegen die Handwerker- und Marktordnung und leichte Körperverletzungen), wird Bürgermeister und Rat die Hälfte bzw. ein Drittel der Strafgelder zugesprochen.
In den bischöflichen Stadtordnungen von 1488 und 1575 finden sich detaillierte Bestimmungen zur Bäcker-, Metzger-, Leder- und Schusterordnung, zur Ordnung über "Fürkauf", Salzkauf, Hökern und Krämern und zu Maß und Gewicht sowie zu Standgeld bei Jahrmärkten und Bestimmungen zum Zoll.
Markgraf Friedrich der Ältere von Brandenburg-Ansbach verleiht einen Wochenmarkt.
Mit der Stadtverordnung erhält Bischofsheim die Vergünstigung von vier Jahrmärkten.