Hans Zobel von Gudenberg erhält von Graf Johann von Wertheim diverse Einkünfte als Lehen, darunter in Würzburg den Zoll auf dem Judenplatz und auf dem Main sowie das Judengericht.
Kunz Zobel von Guttenberg nimmt mehrere Güter und Rechte von Graf Johann von Wertheim zu Lehen, die ihm als Kämmerer des Hochstifts Würzburg zustehen. Dazu gehören u.a. der Zoll vom Obst auf dem Judenplatz und auf dem Main bei Würzburg zwischen Würzweihe (15.8.) Maria Lichtmess (2.2.) und das Judengericht in Würzburg. Gleichlautende Briefe von den Erben Zobels an die jeweiligen Grafen von Wertheim sind von 1419, 1445, 1455, 1474, 1497, 1511, 1533 und 1558 erhalten.
König Ruprecht bestätigt die Regalien Graf Johanns von Wertheim: Münz-, Zoll-, Geleitrecht und die Juden in Wertheim.
Burggraf Johann von Nürnberg nimmt die Juden von Neustadt an der Aisch in seinen Schutz.
Es ist in Ansbach die Judengasse belegt, in der zu dieser Zeit aber Christen gewohnt haben.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn erlaubt Juden, sich als Bankiers niederzulassen.
1414 erhalten die Juden zu Würzburg von Bischof Johann II. von Brunn einen Freiungsbrief, der ihnen einen beschränkten Handel zu Würzburg, Hassfurt, Gerolzhofen und Neustadt an der Saale auf acht Jahre gestattet.
Für Königsberg sind ein Vogt und Juden belegt.
Die Stadt Haßfurt macht Bischof Johann ihre Mainmühle zinspflichtig und erhielt dafür das Privileg, "Juden nach Gefallen einnehmen zu dürfen". Noch im gleichen Jahr wurden drei jüdische Familien aufgenommen, die als Schutzfamilien in der Judengasse wohnten.
Die Vertreibung der Juden wird erwähnt.