Elisabeth, Witwe Gottfrieds von Hohenlohe, beurkundet, dass ihr Amtmann Konrad von "Vinsterloch" das Gericht in Laudenbach, das er ihr für 80 Pfund Heller verkauft hatte, nun für die selbe Summe wieder zurückkauft. Das erhaltene Geld nutzt Elisabeth, um ihre Schulden bei den Rothenburger Juden zu bezahlen.
Kaiser Ludwig IV. nimmt die Juden des Bistums Eichstätt in Schutz und regelt ihren Gerichtsstand.
Die Juden von Nürnberg müssen jährlich Zahlungen an die Burggrafen von Nürnberg entrichten.
Ludwig von Hohenlohe und der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe einigen sich mit der Reichsstadt Rothenburg. Danach sollen die Hohenloher die Rothenburger Bürger (Christen und Juden werden als Bürger angesprochen) und deren Besitz (besonders wird das neue Spital erwähnt) schirmen, das Gericht in Rothenburg halten, einen Amtmann und Richter einsetzen und die Rechte der Stadt wahren. Zudem sollen Rothenburger Bürger in Geleitrechten der Hohenloher Zollfreiheit genießen. Im Gegenzug soll die Stadt den Hohenlohern Kriegsdienste leisten und eine jährliche Steuer von 800 Pfund Heller zahlen. Die Übereinkunft soll zwei Jahre oder bis zu einer eindeutigen Königswahl währen.
König Karl IV. bestätigt den Juden der Bamberger Kirche alle Freiheiten und verspricht, dass niemand den Schuldnern dieser Juden die Schuld abnehmen solle.
Kaiser Ludwig IV. unterstellt die Juden des Bistums Eichstätt dem Gericht des Eichstätter Bischofs.
König Karl IV. verleiht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe auf sechs Jahre 1000 von den 2000 Pfund Heller, die die Nürnberger Juden jährlich an Reichssteuer zahlen.
1348 sind für die Stadt (Oberstadt / "intra muros") über 42 halbe Hofstätten ("areae") bezeugt. Allerdings war möglicherweise damals der nördliche Teil der Oberstadt mit dem Marktplatz un der Judengasse noch nicht bebaut.
König Karl IV. überlässt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift die Juden in Rothenburg samt ihrer Schule, dem Kirchhof, den Häusern und allen ihren Gütern. Zusätzlich erhalten Bischof und Stift das Recht, die Juden wieder zu verkaufen. Die Stadt Rothenburg wird der Eide, die Juden zu schirmen, entbunden und angewiesen, Bischof und Stift bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich zu sein.
König Karl IV. überlässt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift die Judenschule, -kirchhöfe, -häuser und -hofreiten in Würzburg und allen anderen Städten und Festen des Bistums und auch die bewegliche Habe, Schuldforderungen und Ansprüche der dort lebenden Juden.