Der Mainzer Erzbischof Heinrich III. von Virneburg verleiht ein Ungeldprivileg, also eine indirekte Steuer auf Wein.
Die Witwe Elisabeth von Hohenlohe entbindet das Hochstift Würzburg für den Fall der Wiederantwortung von Weikersheim von den versprochenen Natural- und Geldreichnissen.
Der Würzburger Bischof Albrecht hat der Frau Elisabeth von Hohenlohe für alle Einkünfte von Weikersheim eine jährliche Natural- und Geldreichnis versprochen.
Heinrich von Reinstein beurkundet den Besitz eines Kaufbriefs über Gülten in den Ämtern Arnstein, Klingenberg und Trimberg, die das Hochstift Würzburg erworben hat.
Die Burggrafen zu Nürnberg bescheinigen den Bürgern zu Nürnberg die Zahlung von Geld, das sie jährlich dem Reiche schuldig sind.
Die Juden von Nürnberg müssen jährlich Zahlungen an die Burggrafen von Nürnberg entrichten.
Das Gültbuch der Herrschaft Hohenlohe verzeichnet Abgaben aus Neuenstein, darunter auch die einer Badestube.
Im Gültbuch der Herrschaft Hohenlohe werden Abgaben aus dem Amt Crailsheim, darunter auch aus der Stadt und den heutigen Stadtteilen Ingersheim, Goldbach, Onolzheim, Roßfeld, Westgartshausen und Tiefenbach verzeichnet. Auch Zoll, Ungeld und Mühlengeld werden genannt.
Die Reichsunmittelbarkeit löst permanente Übergriffe der benachbarten Konkurrenten aus, so dass die Bürgerschaft gegen die teure Reichsfreiheit - durch zusätzliche Steuern zur Befestigung der Stadt - und die neuen Befestigungsanlagen protestiert.
König Karl IV. verleiht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe auf sechs Jahre 1000 von den 2000 Pfund Heller, die die Nürnberger Juden jährlich an Reichssteuer zahlen.