Das Hochstift Würzburg verkauft Dietz Marschall die Dörfer Breitbach und Niederlauringen. Des Weiteren erhält er eine jährliche Gült von 417 1/2 Pfund Heller in den Dörfern Sesslach und Ebern für 13000 Pfund Heller unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Heinrich und Hans von Lichtenstein bestätigen, dass ihnen der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg laut der Urkunde vom 12. März eine Hellergült in Stadt und Amt Seßlach verpfändet hat.
Arnold von Osterbecke übergibt eine Urkunde des Domkapitels über die jährlich zu leistende Gült.
Hans und Albrecht von Vestenberg erwarben den Zehnten zu Burgbernheim.
Die Bürger von Karlstadt verlangen eine Steuerbefreiung, da sie den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bei der Bezahlung von Schulden unterstützt haben.
Der Graf von Wertheim bestätigt die Bezahlung eines Teils der Gült des Würzburger Bischofs Gerhard von Schwarzburg.
Der Würzburger Bischof muss die Bürger von Arnstein um Vorschusszahlungen auf Bede und Steuern angehen.
Das Zins- und Gültregister der Deutschordenskommende für Stadtprozelten zählt 48 Bürger, die vorwiegend mit Weinzinsen belastet sind.
1381 versetzt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Stadt und Gericht Fladungen sowie 449 Gulden von der Bede zu Fladungen dem Würzburger Kanoniker Giso v. d. Tann, dessen Bruder Friedrich und deren Neffen Heinrich und Friedrich.
Die Bürger von Fladungen zahlen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg 1500 Pfund Heller, damit dieser sie für sechs Jahre (bis 11. November 1388) von aller Steuer befreit.