Das Hochstift Würzburg verkauft Dietz Marschall die Dörfer Breitbach und Niederlauringen. Des Weiteren erhält er eine jährliche Gült von 417 1/2 Pfund Heller in den Dörfern Sesslach und Ebern für 13000 Pfund Heller unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Heinrich und Hans von Lichtenstein bestätigen, dass ihnen der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg laut der Urkunde vom 12. März eine Hellergült in Stadt und Amt Seßlach verpfändet hat.
Arnold von Osterbecke übergibt eine Urkunde des Domkapitels über die jährlich zu leistende Gült.
Hans und Albrecht von Vestenberg erwarben den Zehnten zu Burgbernheim.
Die Bürger von Karlstadt verlangen eine Steuerbefreiung, da sie den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bei der Bezahlung von Schulden unterstützt haben.
Der Graf von Wertheim bestätigt die Bezahlung eines Teils der Gült des Würzburger Bischofs Gerhard von Schwarzburg.
Der Würzburger Bischof muss die Bürger von Arnstein um Vorschusszahlungen auf Bede und Steuern angehen.
Das Zins- und Gültregister der Deutschordenskommende für Stadtprozelten zählt 48 Bürger, die vorwiegend mit Weinzinsen belastet sind.
1381 versetzt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Stadt und Gericht Fladungen sowie 449 Gulden von der Bede zu Fladungen dem Würzburger Kanoniker Giso v. d. Tann, dessen Bruder Friedrich und deren Neffen Heinrich und Friedrich.
Am 30. November 1382 zieht der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Ebern zu Leistungen heran: er verträgt sich unter Zustimmung des Domkapitels mit den Bürgern Eberns dahingehend, dass sie zur Minderung seiner Verschuldung 9500 Pfund Heller Würzburger Währung beisteuern. 3000 Pfund sollten sie am 22. Februar 1383 in bar zahlen, 3000 Pfund sind zur Zinstilgung bestimmt. Die übrigen 3500 sollen sie in den nächsten fünf Jahren ab Martini 1383 an die Ritter Heinrich und Hans von Lichtenstein, bischöfliche Amtleute zu Seßlach, an Ritter Hans von Waldenfels, bischöflichen Amtsmann zu Ebern, und an den Sohn des verstorbenen Dietz Marschalk zahlen. Sollte Bischof Gerhard unterdessen die Forderungen der drei Adeligen ablösen können, so solle die Zahlung der Stadt Ebern an Bischof und Hochstift erfolgen. Dafür sollen die Bürger ab 11. November 1383 über fünf Jahre frei von jeder Steuer und Bede bleiben. Die gleiche Summe hatte die Stadt Seßlach aufzubringen.