Die Burggrafen von Nürnberg verordnen, dass sich niemand in Ansbach niederlassen darf, ohne die Steuern und Lasten der Stadt mitzutragen.
Ulrich Haller von Nürnberg erwarb den Zehnten zu Burgbernheim als Leibgeding.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft dem Nürnberger Bürger Ulrich Haller u.a. den Zehnt in Burgbernheim als Leibgeding.
Die Grafen Hermann und Friedrich von Hennberg beurkunden ihre mit dem Bischof von Würzburg getroffene Vereinbarung, dass die Stadt Münnerstadt zur Abtragung ihrer Schulden innerhalb von sechs Jahren in jährlichen Raten 6000 Gulden bezahlen soll. Die eine Hälfte des Betrages soll den Grafen, die andere Hälfte dem Bischof gezahlt werden. Münnerstadt soll dagegen in dieser Zeit steuerfrei sein.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.
Bischof Albrecht von Wertheim erteilte der Stadt Kronach das Privileg, ein Umgeld auf Wein und Bier zu erheben.
1400 und 1408 war die Stadt erstmals von Seiten Bischof Albrechts von Wertheim gestattet worden, ein Umgeld auf Bier und Wein zu erheben sowie den an Dietz Marschalk verpfändeten bischöflichen Zoll in Kronach, der auf ein- und ausgeführte Waren erhoben wurde, auszulösen und bei der Stadt zu behalten.
Ewald von Poppenhausen erhält den Zehnt von Ebenhausen als Lehen vom Würzburger Hochstift. Vier Jahre später verpfändet Ewald die Hälfte um 184 fl an Hermann von Eberstein (7.3.1405). 1407 verkauft Ewald eine Hälfte des Zehnten an Dietz von Thüngen (allerdings wird nicht klar, welche).
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit alle Personen, die innerhalb der kommenden vier Jahre nach Ebern ziehen, dort von Steuer und Bede.
Der Mellrichstadter Zehnt geht als Lehen des Hochstifts Würzburg an den Ritter Friedrich von Bibra.