Burggraf Johann von Nürnberg will zur Rückzahlung der 1000 Gulden, die Christoph Schlegler diesem geliehen hat, Abgaben aus den Städten Nürnberg, Bamberg, Schweinfurt, Haßfurt, Coburg, Hildburghausen, Ebern, Kronach oder Pottenstein nehmen.
Burggraf Johann von Nürnberg gewährt der Stadt Kitzingen Steuerfreiheit für drei Jahre.
Die Stadt Crailsheim gelobt dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg, einen mit seiner Bewilligung verkauften Zins zurückzulösen.
Burggraf Johann von Nürnberg verschreibt Elsen von Sluckenhofen ein Leibgeding auf den Zins und das Ungeld der Stadt Neustadt an der Aisch.
Das Würzburger Domkapitel besitzt in Königshofen Handlohn und Besthaupt.
Der Zehnte in Mainbernheim ist an Peter Haller verpfändet. Er hat einen Wert von 40 Fudern Wein und 150 Maltern Getreide.
Wein-, Getreide- und kleiner Zehnt in Thüngen gehören dem Domkapitel Würzburg.
Laut Lorenz Fries bestätigen Apel von Stutterheim und Hans von Kronberg, denen jeweils die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben ist, dem Würzburger Bischof den Erhalt der Einnahmen aus Landsteuer und Bede.
Burggraf Friedrich von Nürnberg bewilligt der Stadt Roth zur Finanzierung ihrer Bauten das Ungeld von Wein und Bier sowie den Zoll.
Der erwählte Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt 1412 der Stadt Haßfurt eine vierjährige Steuer- und Bedebefreiung; im Gegenzug hatte die Stadt 2000 Gulden bischöflicher Schulden bei Ritter Dietrich Fuchs getilgt. Laut Lorenz Fries wurden Dietrich Fuchs diese Schulden in zwei Raten gezahlt: 1000 Gulden am 22.2.1412 und die andere Hälfte am 22.2.1413.