Die Ratsmeister und Gemeinde zu Schmalkalden bekennen, von dem Grafen Wilhelm auf neun Jahre mit Steuerfreiheit begnadet worden zu sein.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt laut Lorenz Fries Andreas von Mutisheim lebenslänglich den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein.
Die Stadt Crailsheim gelobt dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg, einen mit seiner Bewilligung verkauften Zins zurückzulösen.
Burggraf Johann von Nürnberg verschreibt Elsen von Sluckenhofen ein Leibgeding auf den Zins und das Ungeld der Stadt Neustadt an der Aisch.
Das Würzburger Domkapitel besitzt in Königshofen Handlohn und Besthaupt.
Der Zehnte in Mainbernheim ist an Peter Haller verpfändet. Er hat einen Wert von 40 Fudern Wein und 150 Maltern Getreide.
Wein-, Getreide- und kleiner Zehnt in Thüngen gehören dem Domkapitel Würzburg.
Laut Lorenz Fries bestätigen Apel von Stutterheim und Hans von Kronberg, denen jeweils die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verschrieben ist, dem Würzburger Bischof den Erhalt der Einnahmen aus Landsteuer und Bede.
König Sigismund überschreibt das von Burggraf Friedrich von Nürnberg ausgesetzte Jahrgeld auf die Steuer der Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Dinkelsbühl und Windsheim.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt der Stadt Münnerstadt eine sechsjährige Steuer-, Bede- und Tatzbefreiung. Davor hae die Stadt bischöfliche Schulden in Höhe von 3000 Gulden wegen des Schlosses Ascha mit Zustimmung des Grafen Friedrich von Henneberg beglichen.