Ludwig von Frankenstein erhält den Zehnt von Ebenhausen als Lehen vom Würzburger Hochstift.
Das Hochstift Würzburg gibt Albert von Schweinshaupten den halben Hofheimer Zehnt zu Lehen.
Poppo Heider und ein weiterer Heider erhalten ein Viertel des Zehnten von Königsberg zu Lehen.
Der Ritter Ludwig von Schoderlein erhält Lehen vom Bischof von Würzburg: Ein Viertel des Lenkersheimer Zehnts und Einkünfte von den beiden Teilen desselben Zehnts, die Walter von Beierbach und Hermann von Buechelberg gehören.
Rapoto Schoder von Tief erhält ein Viertel des Zehnten von Lenkersheim als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Karlo und Dietrich von Lichtenstein haben den Zehnt von Ebern als Lehen des Würzburger Bischofs inne.
König Albrecht I. von Habsburg gestattet Albert von Hohenlohe, für die Reichseinkünfte in Heidingsfeld, die er ihm verpfändet hatte und die nun dem Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet sind, sich an den anderen ihm versetzten Gütern schadlos zu halten.
Die "Philippinische Handveste" stellt nach dem Aussterben der Hochstiftsvögte das Rechtsverhältnis zwischen Bischof und Stadt auf eine neue Grundlage. Dabei verzichtet der Bischof auf alle bisher den Hirschbergern zustehenden Abgaben mit Ausnahme der Zölle und Judenschutzgelder. Die Bürger verpflichten sich zur Zahlung einer jährlichen Stadtsteuer, die nach dem Tag der Zahlung "Gallussteuer" genannt wird.
Es wird vereinbart, dass zur Schuldentilgung des Würzburger Domkapitels unter anderem aus Eibelstadt ("Ysolfstat") die Kollekte und ein Teil der Oblationen, also der Abgaben der Gläubigen, verwendet werden soll. Auch Volkach und Marktbreit ("Broute") sollen zu diesem Zweck einen Teil der Oblationen abgeben.
Gottfried von Wolfstein verzichtet gegen den Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen nach vorausgegangenem Streit gegen entsprechenden Ersatz auf einen Zins aus der jährlichen Stadtsteuer zu Berching.