Ulrich von Brauneck hat den Weinzehnt in Weikersheim vom Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen zu Lehen.
Heider von Mechenried erhälte zwei Teile des Zehnten von Königsberg vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Konrad Hassfurter hält ein Drittel des Mainbernheimer Zehnts als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Der Ritter Heinrich Hassfurter und sein Onkel H. Baunach haben mehrere Lehen vom Bischof von Würzburg, darunter "den übrigen Teil" des Zehnten von Mainbernheim und ein Sechstel desselben Zehnten für die Kinder Heinrichs.
Der Ritter Friedrich von Grumbach erhält mit dem Schenkamt des Hochstifts Würzburg diverse Lehen, darunter den Zehnt von Arnstein, einen Garten in und diverse Weingärten bei Karlstadt.
Der Ritter Heinrich von Hornburg nimmt die Hälfte des Zehnts von Iphofen vom Würzburger Bischof zu Lehen.
König Albrecht I. von Habsburg gestattet Albert von Hohenlohe, für die Reichseinkünfte in Heidingsfeld, die er ihm verpfändet hatte und die nun dem Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet sind, sich an den anderen ihm versetzten Gütern schadlos zu halten.
Die "Philippinische Handveste" stellt nach dem Aussterben der Hochstiftsvögte das Rechtsverhältnis zwischen Bischof und Stadt auf eine neue Grundlage. Dabei verzichtet der Bischof auf alle bisher den Hirschbergern zustehenden Abgaben mit Ausnahme der Zölle und Judenschutzgelder. Die Bürger verpflichten sich zur Zahlung einer jährlichen Stadtsteuer, die nach dem Tag der Zahlung "Gallussteuer" genannt wird.
Es wird vereinbart, dass zur Schuldentilgung des Würzburger Domkapitels unter anderem aus Eibelstadt ("Ysolfstat") die Kollekte und ein Teil der Oblationen, also der Abgaben der Gläubigen, verwendet werden soll. Auch Volkach und Marktbreit ("Broute") sollen zu diesem Zweck einen Teil der Oblationen abgeben.
Gottfried von Wolfstein verzichtet gegen den Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen nach vorausgegangenem Streit gegen entsprechenden Ersatz auf einen Zins aus der jährlichen Stadtsteuer zu Berching.