Das Hochstift Würzburg gibt Albert von Schweinshaupten den halben Hofheimer Zehnt zu Lehen.
Die Brüder Poppo und Heider von Mechenried erhalten den ganzen Zehnten von Königsberg vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Dieser gehörte bislang ihrem Onkel Heinrich von Mechenried.
Die Brüder Poppo und Heider von Mechenried erhalten drei Teile des Zehnten von Königsberg vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Rapoto Schoder von Tief erhält ein Viertel des Zehnten von Lenkersheim als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Wie einer Urkunde vom 14.1.1303 zu entnehmen ist, in der sich der Ebracher Schaffer auf dem Mönchshof bestätigen ließ, dass die Klosteruntertanen von der Steuer und dem Gericht des Marktes Schwabach frei sind, liegt der Zeitpunkt der Errichtung des Marktes knapp nach dem Erwerb Schwabachs durch die Grafen von Nassau im Jahr 1299.
Karlo und Dietrich von Lichtenstein haben den Zehnt von Ebern als Lehen des Würzburger Bischofs inne.
König Albrecht I. von Habsburg gestattet Albert von Hohenlohe, für die Reichseinkünfte in Heidingsfeld, die er ihm verpfändet hatte und die nun dem Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet sind, sich an den anderen ihm versetzten Gütern schadlos zu halten.
Die "Philippinische Handveste" stellt nach dem Aussterben der Hochstiftsvögte das Rechtsverhältnis zwischen Bischof und Stadt auf eine neue Grundlage. Dabei verzichtet der Bischof auf alle bisher den Hirschbergern zustehenden Abgaben mit Ausnahme der Zölle und Judenschutzgelder. Die Bürger verpflichten sich zur Zahlung einer jährlichen Stadtsteuer, die nach dem Tag der Zahlung "Gallussteuer" genannt wird.
Es wird vereinbart, dass zur Schuldentilgung des Würzburger Domkapitels unter anderem aus Eibelstadt ("Ysolfstat") die Kollekte und ein Teil der Oblationen, also der Abgaben der Gläubigen, verwendet werden soll. Auch Volkach und Marktbreit ("Broute") sollen zu diesem Zweck einen Teil der Oblationen abgeben.
Gottfried von Wolfstein verzichtet gegen den Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen nach vorausgegangenem Streit gegen entsprechenden Ersatz auf einen Zins aus der jährlichen Stadtsteuer zu Berching.