König Wenzel gewährt den Weinzoll.
Burggraf Johannes von Nürnberg wird vom Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein der hochstiftische Teil der Stadt Kitzingen gegeben. Das Hochstift hat aber das Recht, diesen Teil um 14000 rheinische fl wieder zurück zu kaufen. Beinhaltet sind u.a. Ungeld, Gerichte, Zölle und Geleite. Als Grund wird angegeben, dass der Burggraf und dessen Bruder das Hochstift in der vorangegangenen Erhebung der Städte unterstützt hätten.
Hans Zobel von Gudenberg erhält von Graf Johann von Wertheim diverse Einkünfte als Lehen, darunter in Würzburg den Zoll auf dem Judenplatz und auf dem Main sowie das Judengericht.
Die Grafen Eberhard und Hans von Wertheim teilen die Grafschaft, darunter einen Zoll in Kitzingen.
Kunz Zobel von Guttenberg nimmt mehrere Güter und Rechte von Graf Johann von Wertheim zu Lehen, die ihm als Kämmerer des Hochstifts Würzburg zustehen. Dazu gehören u.a. der Zoll vom Obst auf dem Judenplatz und auf dem Main bei Würzburg zwischen Würzweihe (15.8.) Maria Lichtmess (2.2.) und das Judengericht in Würzburg. Gleichlautende Briefe von den Erben Zobels an die jeweiligen Grafen von Wertheim sind von 1419, 1445, 1455, 1474, 1497, 1511, 1533 und 1558 erhalten.
König Ruprecht bestätigt die Regalien Graf Johanns von Wertheim: Münz-, Zoll-, Geleitrecht und die Juden in Wertheim.
Die Stadt Kronach erwarb von Dietz Marschalk den Zoll zu Kronach, der von den Bischöfen an dessen gleichnamigen Vater verpfändet worden war. Fortan blieb der Zoll zu Kronach im Besitz der Stadt.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Bürger Heidingsfelds auf ein Jahr von allen Zöllen im Hochstift Würzburg.
Burggraf Friedrich von Nürnberg bewilligt der Stadt Roth zur Finanzierung ihrer Bauten das Ungeld von Wein und Bier sowie den Zoll.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt den Bäckern und Metzgern der Stadt Iphofen Zoll-, Steuer- und Bedebefreiung für Vieh und Getreide, soweit es sich um ihren Eigenbedarf handelt.