Miltenberg gehört zum Erzstift Mainz, zum Archidiakonat Aschaffenburg und zum Landkapitel Taubergau.
Der Ort gehört zum Erzbistum Mainz.
Soden gehört zum Erzbistum Mainz, Archidiakonat St. Mariengreden in Mainz.
Pappenheim ist dem Dekanat Weißenburg zugehörig.
Hammelburg gehört zum Bistum Würzburg.
Külsheim gehört zum Erzbistum Mainz.
Die wohl bald nach 1167 frei gewordene Schwabacher Pfarrstelle war wahrscheinich von Kaiser Friedrich I. Barbarossa dem Dekan des Bamberger Kollegiatstifts St. Stephan, Heinrich, übertragen worden, welcher sie 1212 resigniert. Wohl deshalb wird die Kirche in Schwabach mit den Zehnten und allen Einkünften vom Eichstätter Bischof Hartwig erst am 22.5.1212 formell an Abt und Kloster Ebrach übergeben. Ab 1212 besitzt das Kloster Ebrach somit die Pfarrei Schwabach mit dem Patronatsrecht, dem Widemhof und umfangreichen Zehntrechten, außerdem den Mönchshof als Rest des ehemaligen Königshofes mit seinen Zugehörungen.
Hof liegt im Bistum Bamberg (erste Erwähnung) und im Archidiakonat Kronach.
Erste Erwähnung als Stadt, Stadtrechtsverleihung durch den Würzburger Bischof Otto I. von Lobdeburg.
Mit der Übertragung der Pfarrei Kronach an das Domkapitel - sie sollte mit allen Zugehörungen an das Domkapitel übergehen - wurde sie diesem förmlich inkorporiert.